Sonntag, Dezember 22, 2024
Großer Wurf

Unter dem Dach der Österreichischen Bautechnik Vereinigung ÖBV hat ein Expertengremium aus den wichtigsten Auftragnehmern und Auftraggebern einen gemeinsamen Leitfaden für die Dokumentation von coronabedingten Leistungsstörungen und die Ermittlung der daraus resultierenden Mehrkosten erstellt. Auch wenn die Lösungsfindung dem Gedanken der »kooperativen Projektabwicklung« folgte, konnte nicht in allen Punkten Einigkeit erzielt werden.

Am 9. April wurde in einer erweiterten außerordentlichen Präsidiumssitzung der Österreichischen Bautechnik Vereinigung ÖBV die Erstellung eines gemeinsamen Leitfadens zur Regelung von coronabedingten Mehrkostenforderungen beschlossen. Nur knapp sechs Wochen später konnte das Ergebnis präsentiert werden. Das von einem Expertengremium aus Auftragnehmern wie Strabag, Porr, Swietelsky, Habau sowie VIBÖ und Auftraggebern wie Asfinag, ÖBB, BIG oder Wiener Wohnen erarbeitete Papier soll als Orientierungshilfe zur Abwicklung von aktuellen Bauprojekten sowie für die zukünftige Auftragsvergabe dienen.

»Ich bin wirklich stolz, dass es uns unter dem Dach der ÖBV gelungen ist, einen Leitfaden zu entwickeln, der auch von wesentlichen öffentlichen Auftraggebern mitgetragen wird«, sagt ÖBV-Vorstandsvorsitzender Peter Krammer. Die Gespräche haben laut Krammer in einer äußerst konstruktiven Atmosphäre stattgefunden und seien von einem gelebten Partnerschaftsgedanken geprägt gewesen.

Umfassende Orientierungshilfe

Ziel des Leitfadens war die Festlegung einer einheitlichen Vorgangsweise für die Dokumentation von coronabedingten Leistungsstörungen bei ÖNORM-Verträgen, die vor dem 15. März geschlossen wurden, und für die Ermittlung der sich daraus ergebenden Mehrkosten. Das Ergebnis ist eine einfache, instruktive Vorgabe für die Nachweisführung und Abrechnung. »Dieser Leitfaden wird den administrativen Aufwand auf Baustellen deutlich reduzieren und bietet einen vorgegebenen Weg für die Berechnung der Mehrkosten«, sagt Krammer. Damit sollen auf sämtlichen Baustellen auf ÖNORM-Basis die Mehrkostenforderungen unbürokratisch erledigt werden können.

Der Leitfaden soll den Operativen vor Ort auf den Baustellen das Rüstzeug liefern, coronabedingte Mehrkosten unter Berücksichtigung der »Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen« der Sozialpartner auf der jeweiligen Baustelle im Sinne einer Orientierungshilfe standardisiert ermitteln zu können.

Das Rechenmodell umfasst »einmalige Kosten der Baustelle«, »zeitgebundene Kosten der Baustelle«, »Erschwernisse« und »baustellenspezische Mehraufwände« (siehe Kasten) inklusive Regelbandbreiten, in denen sich auftretende Mehrkosten mit hoher Wahrscheinlichkeit bewegen. Dafür wurden insgesamt 216 Baustellenbefragungen durchgeführt.  

Die Inhalte des Leitfadens können in unterschiedlicher Detailebene angewandt werden. Sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern wird durch den Leitfaden eine Orientierungshilfe geboten, welche Auswirkungen von Covid-19 im Expertenkreis als üblicherweise relevant und plausibel angesehen werden. Dadurch soll eine zügige und konfliktarme bauvertraglich-bauwirtschaftliche Abwicklung gefördert werden. Großes Potenzial zur Reduktion von Administrationskosten und Konflikten wird in der gemeinsamen Dokumentation von Auswirkungen und der gemeinsamen Ermittlung der daraus resultierenden Mehrkosten gesehen.

Nicht immer einer Meinung

Auch wenn die Lösungsfindung in einer sehr partnerschaftlichen Atmosphäre stattgefunden hat, konnte nicht in allen Bereichen Einigkeit erzielt werden. Nicht immer verliefen die Bruchlinien nur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, auch innerhalb der Auftraggeberseite gab es unterschiedliche Interessen und Standpunkte.

Uneinigkeit herrschte vor allem in jenen Bereichen, die nicht unmittelbar in den Einflussbereich der Baustelle fallen. Dazu zählen etwa Mehrkosten durch Mitarbeiter und Subunternehmer, die aufgrund der Reisebeschränkungen nicht auf die Baustellen kommen, oder die Zusatzkosten für  zusätzliche Quartiere abseits der Baustelle durch die Einzelbettzimmerbelegung. »Diese Themen hätten wir Auftragnehmer gerne mit in den Leitfaden aufgenommen. Aber die Sicht der Auftraggeber war, dass dies in der Dispositionsgewalt der Auftragnehmer liegt«, so Krammer. Eine überraschende Einigung konnte man hingegen im Bereich der Produktivitätsverluste aufgrund zusätzlicher Hygienemaßnahmen erzielen. »Wir hatten Sorge, dass die von Auftraggebern und Auftragnehmern abgefragten Baustellen eine zu hohe Spreizung hätten. Aber die Differenz war nicht so groß wie befürchtet, so dass wir uns auf Bandbreite einigen konnten.«

Weitere Infos: Den Leitfaden »Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19« und das Berechnungsmodell finden Sie auf der Website der ÖBV unter www.bautechnik.pro


Das Berechnungsmodell

Das Berechnungsmodell des Leitfadens umfasst vier Bereiche mit mehreren Positionen und festgelegten Regelbandbreiten

1. Einmalige Kosten der Baustelle: Aufstellung, Bereithaltung, Versorgung betreffend zusätzliche Schutz- und Hygieneeinrichtungen und -mittel (zusätzliche Sanitär- und Aufenthaltscontainer, Reinigung, Schutzmasken, Desinfektionsmittel)

2. zeitgebundene Kosten der Baustelle: Darunter fallen etwa der laufende Aufwand für Schutzmaßnahmen, Kosten für unproduktives Baustellenpersonal oder Bauzeitverlängerung aufgrund von Leistungsreduzierung.

3. Erschwernisse: Dazu zählen insbesondere Produktivitätsverluste etwa durch Arbeitsunterbrechungen für Hygienemaßnahmen oder KV-Zulagen für das Tragen von Masken.

4. Baustellenspezifische Mehraufwände

 

Zukünftige Ausschreibungen

Es wird empfohlen, die »Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen« der Sozialpatrtner auch in künftigen Auschreibungen verbindlich zu verankern. Von den Auftraggebern wurden diesbezüglich drei bereits verwendete Modelle zur Abbildung der Mehraufwendungen in Ausschreibungen und Angeboten vorgeschlagen. Die Auftragnehmerseite hat eine deutliche Präferenz für Variante 1 gezeigt.

1. Ausschreibung:zusätzlicher Positionen für Mehraufwendungen zufolge Covid-19 im Leistungsverzeichnis inklusive der Positionen »einmalige Kosten auf der Baustelle«, »Zeitgebundene Kosten der Baustelle« und »Erschwernisse«

2. Vorgabe,:dass sämtliche Mehraufwendungen in ausgewählten Leistungsverzeichnispositionen auszupreisen und kalkulatorisch abzubilden sind. Zusätzliche Regelung, was bei Wegfall der Vorgaben mit den Leistungsverzeichnispositionen passieren soll.

3. Für kurzlaufende Verträge:werden Mehraufwendungen in den Ausschreibung nicht separat abgebildet, sondern die Preisbildung erfolgt auf Basis der aktuellen Rechtslage.

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