Samstag, Juli 06, 2024
"Die Auszahlung der Kurzarbeitsgelder erfolgt monatlich"

 Im Interview mit dem Bau & Immobilien Report spricht Nicolaus Mels-Colloredo, PHH Rechtsanwälte, über Hürden und Verunsicherung in Zusammenhang mit der Kurzarbeit, die Auszahlungsmodalitäten der Hilfsgelder und  mögliche langfristige arbeitsrechtliche Auswirkungen der Krise.

Ist Kurzarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht die richtige Maßnahme in der aktuellen Situation?

Nicolaus Mels-Colloredo: Das ist schwer zu beantworten. Das ist eher eine wirtschaftspolitische Frage. Ich glaube aber schon, dass es der richtige Schritt ist, weil es eine gute Alternative zur zeitnahen Beendigung des Dienstverhältnisses ist. Wenn die Leute in Beschäftigung gehalten werden, bleibt die Wirtschaft am Laufen. Auch bei reduzierter Arbeitszeit werden Löhne bezahlt und der Konsum aufrechterhalten. Das geht weit über das Arbeitsrecht hinaus.
Und was soll ein Chef sonst machen? Wenn keine Aufträge mehr in Aussicht stehen, dann müsste er, wenn wir nicht jetzt auch die Verlängerung der Konkursfrist hätten, sofort den Weg zum Handelsgericht gehen und Insolvenz anmelden.

Wie erklären Sie sich, dass es trotzdem gleich in der ersten Woche deutlich mehr als 100.000 neue Arbeitslose gab?
Mels-Colloredo: Ich denke, das ist vor allem eine Frage der Kommunikation.  Dazu kam die unglaubliche Hektik am Beginn der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Es ist erst im Laufe der weiteren Berichterstattung und Konkretisierung durch die Regierung klar geworden, dass die Kurzarbeit eine gute Alternative zur Freistellung ist. Außerdem wurden viele Details nachgeschärft, die für Unternehmen wichtig ist. Jetzt übernimmt das AMS etwa auch große Teile der Kosten bei Krankenständen, das war nicht von Anfang an der Fall. Auch beim Urlaub wurde nachgeschärft. Es muss nun nicht mehr der Alturlaub aufgebraucht werden, bevor Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen können.

Was viele Unternehmen verunsichert, sind die Auszahlungsmodalitäten. Die Gelder fließen erst im Nachhinein, die Unternehmen müssen also in ihrer schwierigsten Phase in Vorleistung treten. Wie kann man sicherstellen, dass die Gelder nicht zu spät kommen?
Mels-Colloredo: Das ist richtig. Aber auch das ist ein weiterer Punkt, warum die Akzeptanz meiner Meinung nach steigen wird. Es ist mittlerweile klargestellt, dass monatlich zum 28. abgerechnet werden muss und im Folgemonat bezahlt wird. Bis vor wenige Tage war noch völlig unklar, wann die Unternehmen das Geld bekommen. Viele Unternehmen hatten die Sorge, dass sie Kurzarbeit anmelden, ihre Mitarbeiter dann nicht kündigen können, durch die verzögerte Auszahlung der AMS-Gelder aber auch nicht zahlen können und direkt in die Insolvenz schlittern.
Ein wichtiger Punkt bei der Kurzarbeit ist es auch, den Betriebsrat miteinzubeziehen. Denn es braucht Betriebsvereinbarungen. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, sind Einzelvereinbarungen abzuschließen. Da wird aber im Moment nicht sehr streng geprüft. Mitarbeiter müssen für die Unterschrift nicht ins Büro und sich der Gefahr einer Ansteckung aussetzen. Das kann man per Fax machen, es reicht aber auch die Antwort per E-Mail oder ein Telefonat und ein Aktenvermerk. Die Unterschrift soll dann so schnell wie möglich nachgeholt werden.

Worauf sollten Unternehmen beim Thema Kurzarbeit besonders achten?
Mels-Colloredo: Es muss sich jedes Unternehmen die Frage stellen, in welchen Bereichen Kurzarbeit sinnvoll ist. Gerade bei größeren Unternehmen mit mehreren Standorten muss das Modell maßgeschneidert sein, um treffsicher zu sein. Man könnte die Kurzarbeit natürlich auch über gesamte Konzerne legen, aber das ist nur in den wenigsten Fällen sinnvoll. Es gibt sicher Bereiche, wo man niemand in Kurzarbeit schicken muss, weil das Home Office wunderbar funktioniert.

Rechnen Sie durch die aktuelle Situation mit arbeitsrechtlichen Folgen, die uns auch nach der Krise erhalten bleiben?
Mels-Colloredo: Ich denke schon, dass sich einiges ändern wird. Viele Unternehmen erkennen jetzt, dass Home Office funktioniert. Wenn Mitarbeiter das wollen, warum nicht. Aber natürlich gilt es auch hier vieles zu beachten, etwa Fragen des Datenschutzes. Was darf mein Partner, meine Partnerin sehen. Bei Arbeitsunfällen muss die Frage geklärt werden, wo meine Betriebsstätte ist. Was passiert, wenn ich in der Dienstzeit in der Küche ausrutsche. Da gibt es eine Menge an Themen, die berücksichtigt werden müssen.

 

 

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