Donnerstag, Februar 06, 2025
Maßnahmen am Arbeitsmarkt: Beihilfen für COVID-19-Kurzarbeit

Mit der Nutzung der COVID-19-Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Normalarbeitszeit und Kosten für Arbeitnehmergehälter zunächst für 3 Monate senken und somit an die Corona-bedingt veränderte Auftrags- und Ertragslage anpassen. Sollte die Krise länger dauern, ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich. Das neu geschaffene Modell soll für die meisten Unternehmen zugänglich sein, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig von Größe und Branche und erfasst sowohl Arbeiter als auch Angestellte sowie Lehrlinge. Auch Ärzte und andere Freiberufler, die meisten Vereine sowie ausgelagerte Gesellschaften mit beschränkter Haftung sollen erfasst werden. Die rechtlichen Details zur Maßnahme der Regierung erklärt Nicolaus Mels-Colloredo, Partner bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Arbeitsrecht (www.phh.at), in einem Gastkommentar.

"Für Zeiten, in denen die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer trotz Unterbleibens der Arbeitsleistung Anspruch auf Entgeltfortzahlung (z.B. Urlaub, Konsumation von Zeitguthaben, Krankheit, Arbeitsunfall o.Ä.) oder Anspruch auf eine Ersatzleistung (z.B. Krankengeld, Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung o.Ä.) hat, kann mangels kurzarbeitsbedingten Arbeits- und Verdienstausfalls keine Beihilfe gewährt werden.

Ein Antrag auf COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe kann bereits seit dem 16.3.2020 rückwirkend zum 1.3.2020 bei der örtlichen Regionalstelle des AMS gestellt werden. Seit 19.3.2020 ist ein eigenes Antragsformular auf der Website des AMS verfügbar.

Für die Gewährung der Kurzarbeitshilfe durch das AMS sind folgende Dokumente vom Arbeitgeber auszufüllen und an das AMS – via eAMS-Konto oder per E-Mail – zu übermitteln:

  • eine vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates von sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) und den Sozialpartnern unterzeichnete Sozialpartnervereinbarung samt einer Beilage mit einer wirtschaftlichen Begründung der Einführung von Kurzarbeit in Zusammenhang mit COVID-19 und
  • ein vom Arbeitgeber unterzeichneter AMS-Antrag.

 Bei positivem Entscheid kann die gesetzlichen oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit um 10 – 90 % gekürzt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann die Normalarbeitszeit sogar phasenweise auf 0 % gesenkt werden. Arbeitnehmer erhalten je nach Gehalt 80 – 90 % des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts. In den Pauschalsätzen des AMS sind auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge enthalten, die vom Arbeitnehmer zu tragen wären. Zu beachten ist weiters, dass sich die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers am Entgelt vor Kurzarbeit bemessen. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen den Arbeitgebern nun bereits ab dem 1. Kurzarbeitsmonat ersetzt werden.

Bei Urlaub und Krankenständen während Kurzarbeit soll dem Arbeitnehmer wie bisher das volle Entgelt wie vor Kurzarbeit gebühren.

Während der Kurzarbeit und einen Monat danach (Behaltefrist) muss der Beschäftigtenstand im betroffenen Betrieb grundsätzlich gleichbleiben.

Achtung: Sobald ein Arbeitgeber einen positiven Entscheid über eine Kurzarbeitsvereinbarung auch mit nur einem Arbeitnehmer erhält, ist die Beendigung von anderen Arbeitsverhältnissen im gleichen Betrieb(steil) grundsätzlich unzulässig, sofern nicht der Gesamtbeschäftigtenstand durch Neueinstellungen aufrechterhalten wird (Auffüllpflicht).

COVID-19-Kurzarbeit muss nicht alle Arbeitnehmer des Unternehmens umfassen. Es können auch nur bestimmte Betriebsteile erfasst oder gewisse Arbeitnehmergruppen ganz ausgenommen werden.  Eine neue Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19), wurde am 19.3.2020 vom AMS veröffentlicht und enthält viele weiterführende Informationen.

Schließlich ist generell zu beachten, dass es keine durch die Corona Krise bedingten „Erleichterungen“ bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt. Bei Betrieben mit Betriebsräten sind die Regelungen des Arbeitsverfassungsrechts weiterhin einzuhalten, auch ist das Frühwarnsystem mit seiner Sperrfrist weiterhin in Kraft."

Meistgelesene BLOGS

Alfons A. Flatscher
06. November 2024
Mit Donald Trumps Rückkehr ins Weiße Haus zeichnet sich ein neues Kapitel der Handelspolitik der USA ab – und für europäische Unternehmen könnten die nächsten Jahre herausfordernd werden. Trump, bekan...
LANCOM Systems
14. Oktober 2024
Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) hat die Lösungen des deutschen Netzwerkinfrastruktur- und Security-Herstellers LANCOM Systems in ihr Portfolio aufgenommen. Konkret bezieht sich die Ra...
Nicole Mayer
25. November 2024
Globalisierung, Digitalisierung, New Work, Kriege: Die Kette der Herausforderungen, die Unternehmen zu stemmen haben, reißt nicht ab. Um in diesen unsicheren Zeiten nicht nur zu überleben, sondern sog...
Marlene Buchinger
31. Oktober 2024
Beim Thema Nachhaltigkeit stellt sich oft die Frage, für wen machen wir das überhaupt? Im vierten Teil der REPORT-Serie geht es um die Anspruchsgruppen, auch Interessensträger oder Stakeholder genannt...
Firmen | News
23. Oktober 2024
In den letzten Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit auch im Bauwesen an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Bauherren, Architekten und Unternehmen suchen nach Möglichkeiten, umweltfreundliche und ressourcen...
Andreas Pfeiler
04. November 2024
Naturereignis wie ein Hochwasser zeigen uns immer wieder auf, wie verwundbar unsere Gesellschaft ist und wie hilflos wir gegenüber solchen Naturgewalten sind. Ohne mineralische Rohstoffe sind wir auch...
Firmen | News
30. Oktober 2024
In der heutigen Arbeitswelt sind die richtigen Werkzeuge und Ausrüstungen entscheidend für den Erfolg. Von der passenden Berufskleidung bis zu unverzichtbaren Geräten – alles spielt eine Rolle. Entdec...
Nicole Mayer
12. Oktober 2024
Wir feiern 2025 das 30-jährige Bestehen des Staatspreises Unternehmensqualität. In diesen drei Jahrzehnten haben wir gemeinsam Erfolge gefeiert, Mut bewiesen und Begeisterung geteilt. Unser Ziel ist e...

Log in or Sign up