Die Bundesregierung hat die Bedenken von Heid & Partner Rechtsanwälte aufgegriffen und bereits am Mittwoch, 18.3.2020, ein Maßnahmenpaket mit einer Fristverlängerung angekündigt. Erfasst sind allerdings nur Gerichts- und Verjährungsfristen.
Soweit den aktuellen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, sind von diesem Maßnahmenpaket jedoch zahlreiche beachtliche Fristen nicht erfasst. Dies betrifft insbesondere jene Fristen, die zum Erlöschen von Genehmigungen führen können (Die Presse berichtete bereits) und sonstige Fristen, die für die Abgabe von Erklärungen (zB Selbstberechnungen von Abgaben, Meldepflichten) relevant sind. Vorsicht: Diese Fristen laufen überwiegend weiter.
Das vorliegende Maßnahmenpaket stellt zweifellos einen sehr wichtigen Schritt zur Lösung der Fristenproblematik dar. Da aber - wie aufgezeigt - zahlreiche Fristen weiterlaufen, gibt es (noch) keine generelle Entwarnung für die betroffenen Unternehmen. Eine Kontrolle der laufenden Fristen und eine Beantragung einer Fristverlängerung ist in vielen Fällen weiterhin unumgänglich.