Ein „Experten-DIAlog“ der Digitalisierungsagentur, bestehend aus öffentlichen Bauherrn, bauausführenden Unternehmen, Planern und Interessenvertretungen, hat ein Positionspapier mit neun Punkten erarbeitet, mit dem die Digitalisierung der Bauwirtschaft nachhaltig vorangetrieben werden soll.
Das Positionspapier wurde von Wilhelm Reismann, Leiter der Plattform 4.0, und Stefan Graf, CEO Leyrer + Graf, an Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl übergeben. Der Bau & Immobilien Report zeigt, welche Forderungen in dem Papier stehen.
1. Bekenntnis der Politik zur Digitalisierung in der Bauwirtschaft: Die Bundesregierung muss sich dem Thema Digitalisierung auch im Bereich Planen, Bauen und Betreiben annehmen und entsprechende Initiativen setzen. Neben den passenden rechtlichen Rahmenbedingungen muss auch die notwendige, flächendeckende digitale Infrastruktur geschaffen werden.
2. Bündelung sämtlicher Kräfte: Politik und Wirtschaft, Auftraggeber und Auftragnehmer müssen an einem Strang ziehen. Für die verschiedenen Ministerien soll es klare Rollenzuteilungen und Zielvorgaben geben. Dasselbe gilt auf Länderebene und für Institutionen wie die Wirtschaftskammer, Austrian Standards oder Building Smart Austria. In Zukunft sollen Synergien genutzt und Doppelgleisigkeiten vermieden werden.
3. Rahmenbedingungen weiterentwickeln: Die rechtlichen Grundlagen in den Bereichen Datenhoheit, -schutz und -sicherheit sowie in Sachen Urheberrecht müssen angepasst werden. Das Vergabewesen, Vergütungsmodelle, Normen und Standards müssen weiterentwickelt werden. Open BIM soll Vorgabe für das öffentliche Vertragswesen werden.
4. Unterstützende Strategie für KMUs: KMU sollen Hilfe zur Selbsthilfe bekommen, spezielle, auf KMU abgestimmte Programme entwickelt werden. Besonders in den Regionen sollen KMU in die Strategiefindung miteinbezogen werden.
5. Entwicklung eines Ausbildungsplans: Die Ausbildung künftiger Baufachkräfte muss um digitale Kompetenzen erweitert werden. Ziel muss sein, dass alle Akteure mit den neuen Technologien, aber auch mit den neuen Arbeitskontexten und veränderten Projektherausforderung umgehen können.
6. Digitale Behördenverfahren: Behördengänge müssen digital durchführbar sein. Dabei muss das richtige Maß an landesweiter Vereinheitlichung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der föderalen Strukturen gefunden werden.
7. Pilotprojekte und Musteranwendungen: Überschaubare und angewandte Pilotprojekte sollen gestartet, die Ergebnisse transparent und upscalebar dargestellt werden. Dafür müssen auch finanzielle Mittel reserviert werden.
8. Forschung und Entwicklung: Freier Zugang zu Forschungsergebnissen soll ermöglicht werden. Dazu braucht es einen strukturierten Wissenstransfer von F&E-Ergebnissen in die Praxis. Ein nationaler Forschungsplan soll ausgearbeitet und beschlossen werden.
9. BIM-Fahrplan: Ein mit Bund, Ländern, Gemeinden und WKÖ abgestimmter Stufenplan zur Umsetzung der Digitalisierung in der Bauwirtschaft mit einem konkreten Zeitplan und klar definierten Zwischenzielen soll erarbeitet werden, angelehnt an internationale Vorbilder wie Deutschland oder die Schweiz.