Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien haben vereinbart, die bundesgesetzlich verankerten Kompetenzen des Standortanwalts in Wien auch auf Landesebene auszuweiten. So wird der Standortanwalt in Wien künftig auch jene Projekte begleiten und Stellungnahmen in Verfahren abgeben können, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind. Das betrifft zum Beispiel Projekte zum Ausbau des Öffinetzes oder der Straßeninfrastruktur aber auch generell Flächenwidmungsverfahren und Stadterweiterungsprojekte wie in Aspern.
Mit der Funktion des Wiener Standortanwalts wurde Alexander Biach von der Wirtschaftskammer Wien bereits im Mai betraut, der nun von Bürgermeister Michael Ludwig und der Stadt Wien per Erlass mit den erweiterten Kompetenzen auf Landesebene befasst wird.
Bürgermeister Ludwig: „Ein wichtiger Grund für die wirtschaftliche Stärke von Wien liegt in der engen und guten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wirtschaftskammer. Der neue Standortanwalt und die Möglichkeiten seiner Tätigkeiten, unterstreichen einmal mehr, dass die Sozialpartnerschaft in unserer Stadt funktioniert. Und das ist gut für Wien.“
„Mit dem Wiener Standortanwalt entwickeln wir die im letzten Jahr geschlossene Zukunftsvereinbarung zwischen Stadt und Wirtschaftskammer Wien weiter. Wir schlagen ein neues Kapitel der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Politik und Bevölkerung auf. Mit Alexander Biach haben wir hier auch den richtigen Mann, der sich seit vielen Jahren für die positive Weiterentwicklung am Standort einsetzt und hervorragenden vernetzt ist“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
„Der internationale Standortwettbewerb wird immer härter. Städte wachsen rasant, die Menschen haben ein gesteigertes Mobilitätsbedürfnis, digitale Netze müssen ausgebaut werden. Städte und Regionen mit moderner Infrastruktur haben im global geführten Standortwettkampf die Nase vorne. Als Standortanwalt bin ich Fürsprecher und Unterstützer von Infrastrukturvorhaben. Meine Aufgabe wird es sein, dass ich den Menschen zeige, was es für die Allgemeinheit – für uns alle - bringt, wenn in Wien gebaut und modernisiert wird. Unser Fokus ist ganz klar ausgerichtet: Wir wollen Wien im Standortwettbewerb voranbringen, damit auch unsere Kinder und Enkel hier gut leben und arbeiten können“, sagt Alexander Biach, Wiener Standortanwalt und ergänzt: „Standortpolitik und Umwelt müssen kein Widerspruch sein. Wir werden aufzeigen, dass moderne Infrastruktur wirtschaftsbelebend und gleichzeitig umweltfreundlich ist.“
Berechnungstool – Modellrechnung Eventhalle
Durch die Erweiterung der Aufgaben per Erlass rücken auch Projekte wie beispielsweise die neue Eventhalle in den Fokus des Wiener Standortanwaltes. Bei der Halle ist noch offen, ob es ein UVP-Verfahren braucht. Der Standortanwalt jedenfalls wird in Zusammenarbeit mit dem Projektwerber die volkswirtschaftlichen Effekte des Projekts berechnen und damit Fakten in die öffentliche Diskussion einbringen. Dafür steht dem Standortanwalt ein eigenes Berechnungs-Tool zur Verfügung, das von der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) konzipiert wurde. Auf Basis von internationalen Vergleichsdaten mit einer Eventhalle in Deutschland wurde eine exemplarische Modellrechnung für die neue Wiener Eventhalle erstellt:
Bauphase – für das Rechenbespiel angenommene fiktive Bauinvestitionen für eine neue Eventhalle: 200 Mio. Euro (bis 250 Mio. Euro realistisch)
volkswirtschaftliche Effekte durch den Bau:
BRP Wien: 213 Mio. Euro
Jobs Wien: 2050
zusätzliche Löhne: 99 Mio. Euro
zusätzliches Steueraufkommen in Ö: 96 Mio. Euro
Betrieb - angenommene Betriebseffekte/Jahr: 45 Mio. Euro Umsatz und 94 Mio. Euro Mehraufkommen durch zusätzliche Touristenausgaben (z.B. Nächtigungen)
volkswirtschaftliche Effekte durch den Betrieb
BRP Wien: 128 Mio. Euro
Jobs Wien: 1400
zusätzliche Löhne: 56 Mio. Euro
zusätzliches Steueraufkommen in Ö: 68 Mio. Euro
Hintergrund zum Standortanwalt – der Wiener Weg
Die Idee zum Standortanwalt wurde 2016 in der WK Wien geboren. Konkreter Hintergrund war der jahrelange Stau bei wichtigen Infrastrukturprojekten in der Ostregion wie etwa bei der sechsten Donauquerung mit Lobautunnel oder beim geplanten Bau der Dritten Piste am Flughafen Wien. Mit dem im Dezember 2018 vom Bundesparlament beschlossenen Abänderungsantrag zum Wirtschaftskammergesetz wurde die Idee Realität. Mit 1. Juli nahmen die Standortanwälte in allen Bundesländern offiziell ihre Arbeit auf. Ihre Aufgabe: Die volkswirtschaftliche Bedeutung und öffentliche Interessen wie Energieversorgung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen in Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen zu unterstreichen. Der Standortanwalt hat dafür vom Gesetzgeber Parteistellung in UVP-Verfahren eingeräumt bekommen. Er ist damit Verbündeter der Projektwerber und versteht sich als Vertreter des Standortes und der Menschen, die hier leben und arbeiten. Im Frühjahr wurde Alexander Biach vom Präsidium der Wirtschaftskammer Wien zum ersten Wiener Standortanwalt bestellt. Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien vereinbarten in weiterer Folge auf Landesebene eine enge Zusammenarbeit.
Mehr zum Standortanwalt unter www.standortanwalt.wien