Sonntag, Dezember 22, 2024
Wohnbauförderung: Was sich 2019 ändert
Foto: Thinkstock

Der Bau & Immobilien Report hat bei den Wohnbaulandesrätinnen und Wohnbaulandesräten nachgefragt, welche Schwerpunkte und Neuerungen im Rahmen der Wohnbauförderung für 2019 geplant sind.

Manfred Haimbuchner, Oberösterreich (FPÖ)

 »Es wird in Zukunft keine über das Baurecht hinausgehenden Mehrerfordernisse an die Gebäudehülle als Zugang zur Förderung geben. Weiters wird die Steigung der Annuitäten der Förderdarlehen abgeflacht. Ziel dieser Maßnahme ist, die Teuerung von älteren Wohnungen zu dämpfen. Bewohner von älteren Wohnungen sollen so zukünftig günstiger wohnen. Eine neue Fördervariante bei Mietwohnungen wird geschaffen, mit der Wohnen noch leistbarer werden wird: Besonders sparsam errichtete Mietobjekte werden mit einem höheren (66 % statt 58 %) Landesdarlehen gefördert. Stärkung des Eigentums durch Einführung der bereits in der Eigenheimförderung (Einfamilienhäuser) seit Juli 2018 eingeführten und besonders attraktiven und beliebten Sechstelzuschuss-Förderung als auch der Fixzins-Förderung nun auch für Eigentumswohnungen.«

Hans Niessl, Burgenland (SPÖ)

 »Das Burgenland hat ein neues Wohnbauförderungsgesetz beschlossen, welches rückwirkend mit 1. September 2018 in Kraft tritt. Mit der neuen Wohnbauförderung werden mehr Burgenländerinnen und Burgenländer in den Genuss einer Förderung kommen, da die Einkommensgrenzen angehoben wurden. Das höchstzulässige Netto-Jahreseinkommen steigt bei vier Personen von 62.500 auf 68.000 Euro. Die Grundförderung wurde erhöht und der Kindersteigerungsbetrag angehoben. In Summe sind durch die neue Wohnbauförderung um 25 % mehr Förderung möglich. Schwerpunkt ist die Förderung von bodenverbrauchsparendem Bauen sowie die Revitalisierung von Objekten, die bis dato nicht für Wohnzwecke verwendet wurden und in die jetzt Wohnungen eingebaut werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist Generationenwohnen (junges Wohnen & betreubares Wohnen). Bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wird es eine wesentlich höhere Förderung geben. Bei Sanierung von Arkaden- oder Streckhöfen wird die mögliche Förderhöhe um 25 % erhöht.«

Johann Seitinger, Steiermark (ÖVP)

 »Für 2019 wurde eine neue, nachhaltigere Eigenheimförderung mit Landesdarlehen eingeführt. Weiters besteht zurzeit eine Sonderförderung für Sozialmietwohnungen speziell für Jungfamilien.«

Martin Eichtinger, Niederösterreich (ÖVP)

 »Aufgrund der Verländerung der Wohnbauförderung wurde in Niederösterreich ein Rahmengesetz mit Richtlinienkompetenz für die NÖ Landesregierung geschaffen, wo lediglich Eckpunkte der Förderung im Gesetz geregelt und die Ausführungsdetails in den Richtlinien geregelt werden. Damit kann sehr flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen im Land eingegangen werden. Beispielsweise können hier die zielgruppenspezifischen Förderungen wie ›Junges Wohnen‹, ›Betreutes Wohnen‹ und die Höherförderung zur Schaffung von Eigentum im Wohnungsbau genannt werden, wo das Land Akzente setzt, um leistbares Wohnen in sämtlichen Regionen zu ermöglichen. Neben der Wohnbauförderung werden über 300 Mio. an Haftungsdarlehen für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt, wo das Land neben der Haftung auch eine Zinsengarantie ausspricht.«

Andrea Klambauer, Salzburg (NEOS)

»In den Bereichen Errichtungsförderung und Sanierungsförderung wird es einige Änderungen geben. So werden nun wichtige Faktoren wie der sparsame Umgang mit Grund und Boden und soziale Kriterien stärker berücksichtigt. Die Förderung teilt sich in Zukunft in Grundförderung und Zuschlagszahlungen. Neben der Bewertung von sparsamem Verbrauch von Grund und Boden können Zuschläge für Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz, zum Einsatz ökologischer Baustoffe und zur barrierefreien Ausgestaltung gewährt werden. Aufgrund der neuen Berechnungsmethodik können mehr Förderfälle abgewickelt werden und so mehr Menschen bei der Schaffung von Wohnraum unterstützt werden. Eine weitere Adaption wird es auch im Bereich der Sanierungsförderung geben. Der Förderkatalog wird gestrafft und auf Maßnahmen, die ökologisch wertvoll sind und die Barrierefreiheit unterstützen, konzentriert. Neben energieeinsparenden Effekten wird so auch das längere Leben in den eigenen vier Wänden unterstützt.«

Beate Palfrader, Tirol (ÖVP)

»Die Wohnbauförderungsrichtlinie wurde gerade neu beschlossen und um 17,6 Millionen Euro angehoben. Besonders profitieren der verdichtete Wohnbau (je dichter gebaut wird, desto höher die Förderung – bis zu 100 Euro mehr Förderung pro Quadratmeter), Eigenheime (sie werden anstatt bisher 38.000 Euro künftig 39.000 Euro an Förderung bekommen) und Alten- und Pflegeheime (werden von 1.500 Euro auf 1.600 Euro pro Quadratmeter angehoben). Daneben wird die Wohnbeihilfe angehoben.«

Kathrin Gaal, Wien (SPÖ)

»2019 werden die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen wie die Novelle der Bauordnung und die Änderungen der Neubau- und Sanierungsverordnung ihre volle Wirkung entfallen. Um in Wien das leistbare Wohnen langfristig zu sichern, stärkt die Stadt die zentrale Rolle des geförderten Wohnbaus mit einer neuen Widmungskategorie. Überall dort, wo künftig die Kategorie ›geförderter Wohnbau‹ in Widmungs- und Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, dürfen de facto nur Wohnbauten mit einem überwiegenden Anteil von geförderten Wohnungen errichtet werden. Das heißt, dass künftig auf jeder zusätzlichen Fläche in Wien, die dem Wohnen gewidmet wird, zu zwei Dritteln leistbarer Wohnraum geschaffen werden muss. Die Regelung zielt nicht darauf ab, in eine bestehende Flächenwidmung zu Ungunsten der EigentümerInnen einzugreifen. Wenn jemand allerdings, eine ›höherwertige‹ Flächenwidmung anstrebt, dann soll das öffentliche Interesse nach gefördertem Wohnbau in der Widmung auch durchgängig Berücksichtigung finden.«

Karlheinz Rüdisser, Vorarlberg (ÖVP)

»Vorarlberg hat für die Jahre 2018 und 2019 zweijährige Richtlinien im Neubau und in der Sanierung beschlossen, weshalb sich am Fördermodell gegenüber dem heurigen Jahr nichts ändert. Im gemeinnützigen Wohnbau ist wiederum geplant, zwischen 700 und 750 neue Wohnungen zu errichten. Die Vergabe gemeinnütziger Wohnungen durch die Gemeinden und das Zuweisungsrecht der Gemeinden werden evaluiert und das Projekt ›Sicher Vermieten‹ soll weiter intensiviert werden.«

Gaby Schaunig, Kärnten (SPÖ)

»Die Förderung energieeffizienter, ökologischer Haustechnikanlagen wird 2019 von 30 auf 35 Prozent angehoben, ein vereinheitlichter Zuschuss von 3.000 Euro beim Heizungsaustausch auf erneuerbare Energie ausgezahlt. Die Aktion ›Raus aus den fossilen Brennstoffen‹ verdoppelt den Zuschuss beim Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen von 3.000 auf 6.000 Euro. Prioritäten darüber hinaus: mehr Geld für Familien und Kinder, für barrierefreie Maßnahmen und Barrierereduzierung und mehr Unterstützung für niedrige Einkommen.«

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