Neben einer Analyse zu den bauwirtschaftlichen Wachstumstreibern, der Rolle des Onlinehandels in ausgewählten, sektorspezifischen Warengruppen sowie der derzeitigen wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen liefert das aktuelle Branchenradar Bau-Journal auch wertvolle Tipps zur Krisenfrüherkennung von Unternehmen.
Es fällt manchen Unternehmern und Managern nicht leicht, sich der Realität zu stellen. Und genau dieses Nichtwahrhabenwollen führt dann geradewegs zum Sanierungsfall und droht im Extremfall zum Konkursfall zu werden. »Wenn erste Warenlieferungen ausbleiben, dann ist die Krise im Unternehmen angekommen. Doch dann ist es oft schon zu spät«, erklärt Andreas Kreutzer, Geschäftsführer Branchenradar.com Marktanalyse GmbH. Nach Erhebungen des Kreditschutzverbands KSV sind 40 Prozent der Ursachen einer Insolvenz auf innerbetriebliche Fehler zurückzuführen. Bei rund zwei Dritteln davon handelt es sich um Fahrlässigkeit oder persönliches Verschulden. Externe Auslöser, Kapitalmangel und sonstige Ursachen machen das restliche Drittel aus. »Das muss nicht sein, denn es gibt genügend und vor allem einfache Methoden zur rechtzeitigen Bestimmung von Fakten, ob ein Unternehmen von einer Krise getroffen werden kann«, erklärt Kreutzer.
Gerade wenn noch keine sichtbare Gefahr besteht, heißt es ein Frühwarnsystem aufzubauen. Einen ersten Überblick kann etwa der Z-Faktor liefern (siehe Kasten). Das Insolvenz-Prognoseverfahren des Finanzprofessors Edward I. Altman hat sich als recht treffsicheres Risikoprofil für die Früherkennung erwiesen, liefert aber nur einen ersten Hinweis auf eine mögliche Krisensituation. »Die tatsächliche Beurteilung eines Unternehmens, ob dieses sanierungsbedürftig ist, ob etwa auch eine steuerschonende Sanierung vollzogen werden kann, ist aber nur mit einer vertieften Analyse möglich«, weiß Kreutzer. Dazu werden neben allgemeinen Informationsquellen wie erweiterten Kennzahlensystemen und Abweichungsanalysen auch Gespräche mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Betriebsräten, Steuerberatern oder Rechnungsprüfern herangezogen. Wenn notwendig, werden auch weitere statistische Methoden mit unterschiedlicher Komplexität eingesetzt. Der Vermögensstatus sowie eine Fortbestehensprognose können zusätzliche Grundlagen zur Bestimmung einer insolvenzrechtlichen Krisensituation bieten.