Intensiv wurde im Rahmen der VZI-Lounge über die zu erwartenden Auswirkungen des Bestbieterprinzips gesprochen. Am Podium: Peter Artmann, Aon Risk Solutions, Claudius Weingrill, BIG, Stephan Heid, Heid Schiefer Rechtsanwälte, und Andreas Gobiet vom VZI.
Andreas Gobiet, Präsident des Verbands der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI), steht dem Bestbieterprinzip skeptisch gegenüber. Für ihn müssten Qualität und Preis im Verhältnis von 80 Prozent zu 20 Prozent stehen. »Das wäre ein echte Bestbieterwettbewerb, wie er auch Skandinavien erfolgreich praktiziert wird. Bei uns ist das Verhältnis genau umgekehrt«, kritisiert Gobiet. Stephan Heid, eine der treibenden Kräfte der Vergaberechtsnovelle, sieht das naturgemäß anders. Man müsse sich eben erst »warmlaufen« und das derzeitige Verhältnis zwischen Qualität und Preis sei alles, was die Praxis derzeit vertrage. Entscheidend sei, wie Qualität in Zukunft gemessen werden soll. »In den Kriterienkatalogen, die sich gerade in Ausarbeitung befinden, werden wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien angeführt – darunter lässt sich sehr viel an einzelnen Bewertungsmodi subsummieren. Jeder versteht unter Qualität etwas anderes, daher ist es umso wichtiger, hier seitens des Gesetzgebers klare Vorgaben geben zu können.«
Eine mangelnde Fehlerkultur ortet Claudius Weingrill. »Mein Wunsch ist, dass uns Auftragnehmer früher darüber informieren, wenn es Schwierigkeiten, etwa mit einem Subunternehmer, gibt«, sagt Weingrill. Einen Lösungsansatz dazu bietet Peter Artmann, Prokurist und akademischer Versicherungskaufmann der Aon Risk Solutions. Einerseits sollen sich Qualität und qualitativ hochwertiges Arbeiten in Zukunft durch stark vergünstigte Prämien bezahlt machen, andererseits biete Aon Risk Solutions etwa im Rahmen einer Gesamtversicherung für Bauherren, Planer und Ausführende eine Lösung, die eine mangelnde Fehlerkultur für beide Seiten von Beginn an verhindere. Denn, so Artmann, alle am Bau Beteiligten seien hier in einem gemeinsamen Vertrag aneinander gebunden.