Sonntag, Dezember 22, 2024

Mit der neuen Recyclingbaustoff-Verordnung drohen empfindliche Strafen. Denn gefährlicher Abfall kann auch nach Jahren noch entdeckt und zugeordnet werden.

Am 1. Jänner 2016 löst die Recyclingbaustoff-Verordnung die bisher geltende Baumaterialtrenn-Verordnung ab. Damit neu: Das Abbruchmaterial muss auf Schad- und Störstoffe wie teerhaltige Materialien und Schwermetalle gesichtet werden. »Werden entsprechende Gutachten unpräzise beauftragt oder unplausible Ergebnisse akzeptiert, werden beide Seiten gestraft«, so Franz Leutgeb von bauXund. Die Schad- und Störstofferhebung ist ab 100 Tonnen Abbruchmenge verpflichtend. Ab 3.500 m³ Raumvolumen oder 1.000 m Länge im Tiefbau ist ein externer Gutachter erforderlich. »Vielfach besitzen die erstverpflichteten Bauträger nicht das erforderliche Know-how. Das kann sehr teuer werden«, warnt Leutgeb.

Wie genau die Verordnung umgesetzt wird, ist noch unklar. Bauherren könnten Gutachter beauftragen, die nur einen flüchtigen Blick auf das Gebäude werfen und die normgemäße Liste abhaken, um die Kosten gering zu halten, mit der Gefahr, dass noch nach Jahren Kosten für die Fehldeklarierung auflaufen können. Denn gefährlicher Abfall kann auch nach Jahren noch entdeckt und dem ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden. Beauftragt werden können aber auch Prüfanstalten, die das Gebäude genau, jedoch mit höherem Aufwand analysieren. Vernünftig ist laut bauXund die gesunde Mitte.

Die Recyclingbaustoffverordnung gilt bundesweit. Kontrollen erfolgen laut Umweltministerium in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Länder. In Wien gilt bereits seit 2011 ein ähnliches Konzept, als Problem wird die Strafverfolgung genannt: Ein Bauunternehmen riskiert vielleicht eine geringe Strafe, um sich die teure Entsorgung zu sparen. »Wenn die Behörde nicht ordentlich kontrolliert, wird man schon aus Kostengründen nach der Billigsdorfer-Variante arbeiten«, befürchtet Leutgeb.

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