Grundrechte sind fundamentale Rechte von Menschen, die den Staat adressieren – es sind angeborene Rechtspositionen, die in der Menschenwürde wurzeln. Mit dem frei zugänglichen „Smartbook Grundrechte“ wurde ein umfassendes digitales Lernmedium dazu geschaffen. Die Autoren im Gespräch: Alexander Gleixner und Emanuel V. Towfigh, Professor der EBS Law School.
Welchen Bedarf wollen Sie mit Ihrem Service decken? Wen sprechen Sie damit an?
Das Smartbook Grundrechte (Link) ist ein neuartiges hybrides Lernmedium, das Einsichten der modernen Hochschuldidaktik umsetzt und Lerninhalte crossmedial vermittelt. Es richtet sich nicht nur an Studierende der Rechtswissenschaften, sondern kann auch von Studierenden anderer Fachrichtungen und interessierten Laien genutzt werden. Es ist didaktisch so konzipiert, dass Menschen mit unterschiedlichen Lerngewohnheiten angesprochen werden: Ziel ist es, bei den Lernenden einen selbstgesteuerten Fähigkeitserwerb zu fördern – durch Strukturierung des Stoffs und Steuerung des Lernvorgangs, durch Anregungen und Angebote – und so über eine reine Wissensvermittlung hinauszugehen. Die Devise „das neue Lernen heißt Verstehen“ – so auch der Titel eines Buchs von Henning Beck – wollen wir so für das Thema Grundrechte umsetzen. Am Ende wollten wir aber auch das Buch schreiben, mit dem wir selbst gern gelernt hätten.
Was wurde dabei besonders gut gelöst?
Das Smartbook ist konsequent digital gedacht und für die Nutzung am Computer oder Tablet optimiert. QR-Codes führen zu 67 Lernvideos und weiteren digitalen Inhalten. Alle Quellenangaben wie etwa Normen, gerichtliche Entscheidungen oder Literaturverweise sind mit einem Link zur Fundstelle hinterlegt. Zudem kann das erlernte Wissen durch einen einfachen Klick direkt mit der Microlearning-App „Jurafuchs“ überprüfen werden. Die Idee dahinter ist aber noch größer: Die Digitalisierung ermöglicht es ganz allgemein, Massenprodukte zu individualisieren – das Produkt kann sich von Nutzerin zu Nutzer unterscheiden, ganz so wie sich Smartphones unterschiedlicher Nutzer:innen einerseits vollkommen gleichen und andererseits vollkommen unterscheiden. In diese Richtung wollen wir mit dem Smartbook gehen: Die Lernenden sollen ihren Lernweg individuell gestalten können. Da haben wir aber natürlich noch eine Wegstrecke vor uns.
Welchen Herausforderungen sind Sie in der Entwicklung oder im Einsatz der Lösung begegnet?
Wir haben uns mit verschiedenen didaktischen Ansätzen theoretisch auseinandergesetzt und versucht, das zu implementieren, was uns für den Lernerfolg beim Thema Grundrechte einleuchtete; und wir haben in den letzten Jahren in den Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften praktisch viel ausprobiert, Erfahrungen gesammelt und systematisch ausgewertet; Ideen getestet und verworfen oder verfeinert. Die Herausforderung bei der Entwicklung des Smartbooks lag daher nicht nur in der Ausarbeitung des klassischen Lehrbuchtextes, sondern auch in der Erarbeitung der technischen Verknüpfungen. PDF, eLibrary und Videos haben bei Erstellung und Bearbeitung unterschiedliche Fähigkeiten erfordert.
Wo sehen Sie selbst noch didaktisches Entwicklungspotential Ihres Buches?
Der nächste Schritt ist, die Videos interaktiver zu gestalten: Sie könnten durch Fragen unterbrochen werden, deren richtige Beantwortung Voraussetzung dafür ist, dass das Video weiter abgespielt wird – wir nennen das Mikro-Selbstkontrollen. Kleine Quizzes, die zum Beispiel über den Technologie-Standard H5P mit den Videos verbunden werden können, sollen mehr Abwechslung in den Lernprozess bringen und selbständige Lernstandskontrollen ermöglichen. Hier können wir von Angeboten wie Jurafuchs lernen und gegebenenfalls auch weitere Kooperationsmöglichkeiten entwickeln. Ein Beispiel wäre ein spielerischer Wettbewerb um Punkte, die gesammelt werden können. Das ist technisch heute schon alles möglich, der Aufwand liegt in der Umsetzung.