Mit Jahresbeginn 2020 treten einige steuerliche Neuerungen in Kraft, die Unternehmen mit Sitz in Österreich beachten müssen.
Das neue Jahr bringt neue Gesetze: Spezielle Meldepflichten, eine verbesserte Lösung von Doppelbesteuerungskonflikten sowie ein Digitalsteuergesetz stehen 2020 erstmals auf der Agenda.
»Unternehmen sollten sich möglichst zeitnah auf die neuen Regelungen vorbereiten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Vor allem rückwirkende Gesetze erfordern eine intensive Auseinandersetzung im Vorfeld«, betont Patrick Weninger, Partner in der Steuerberatung von Deloitte
Österreich.
Meldepflicht
Am 1.7.2020 tritt das EU-Meldepflichtgesetz in Kraft. Dadurch müssen ab diesem Tag meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen gemeldet werden. Diese Meldungen müssen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab bestimmten auslösenden Ereignissen erfolgen.
Auch sogenannte Altfälle – also meldepflichtige Gestaltungen zwischen dem 25.6.2018 und dem 30.6.2020 – sind den zuständigen Behörden bis 31.8.2020 zu melden.
Doppelbesteuerungskonflikte
Von Doppel- oder Mehrfachbesteuerungskonflikten betroffene Unternehmen können innerhalb der EU erstmalig eine endgültige Lösung durchsetzen. Unter dem neuen EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz hat der Abgabepflichtige nun ein aktives gerichtlich durchsetzbares Recht auf Einleitung eines Verständigungs- sowie eines Schiedsverfahrens zur Lösung eines Doppelbesteuerungskonflikts.
»Betroffene Steuerpflichtige haben zukünftig auch einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Fristen. Das wird in der Praxis zur rascheren Lösung von internationalen Besteuerungskonflikten führen. Dennoch bleibt das Fehlen umfassender Parteienrechte auch beim neuen Verfahren ein großes Manko«, erläutert Patrick Weninger.
Bestätigungsmeldepflicht
Aufgrund der Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – abgekürzt WiEReG – haben zukünftig von der Meldepflicht betroffene Rechtsträger bereits gemeldete Daten nicht nur jährlich zu überprüfen, sondern auch zu bestätigen. Das gilt selbst dann, wenn es keine Änderung der wirtschaftlichen Eigentümer gibt.
»Künftig wird es außerdem die Möglichkeit zur öffentlichen Einsichtnahme in das Register geben. Bisher war das nur bei berechtigtem Interesse möglich. Auch die freiwillige Speicherung der für die Überprüfung erforderlichen Dokumente im Register kann zukünftig veranlasst werden«, ergänzt der Deloitte-Partner.
Besteuerung von Onlinewerbung
Mit Umsetzung des neuen Digitalsteuerpakets kommt es zur Einführung des Digitalsteuergesetzes in Österreich. Ab 1.1.2020 werden bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen sämtliche Onlinewerbeleistungen wie Suchmaschinen- oder Bannerwerbungen von sehr großen Unternehmen ebenfalls besteuert.
Auch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und Neuerungen im Bereich der umsatzsteuerlichen Sorgfaltspflichten sind im Digitalsteuerpaket vorgesehen. »Der Steuergesetzgeber will erreichen, dass die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen in Österreich auch im Onlinegeschäft sichergestellt und kontrolliert werden kann«, erklärt Steuerexperte Weninger.
Vereinfachende Quick Fixes
Durch die umsatzsteuerlichen Quick Fixes sollen rasche Vereinfachungen des bestehenden Mehrwertsteuersystems in der EU geschaffen werden. Das betrifft etwa EU-weite Vereinheitlichungen bei den Regelungen von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reihengeschäften.
»Die Quick Fixes führen bei einigen Themen zu einer einheitlichen Vorgehensweise in der EU«, betont Patrick Weninger. »Gerade mit Blick auf das Bedürfnis von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen nach Rechtssicherheit sind diese Maßnahmen zu begrüßen.«