Wird die Schalldämmung schon in der Planung berücksichtigt, kann mit relativ geringen Mitteln viel erreicht werden.
Im Jahr 2011 fühlten sich 40 % der österreichischen Bevölkerung in ihrer Wohnung durch Lärm belästigt. Besonders betroffen sind laut Mikrozensus »Umweltbedingungen, Umweltverhalten« der Statistik Austria Bezieher von niedrigen Einkommen. Denn gerade im sozialen Wohnbau ist der Preisdruck auf die Errichter besonders groß. »Eine Wohnungstrennwand muss eine Schalldämmung von 55 dB aufweisen.
Das ist gerade in Mehrfamilien- bzw. Mehrparteienbauten oft zu wenig«, sagt Kazimir Juresa, technischer Experte von Franner Lärmschutz. »Schon ein normales Gespräch erzeugt 60 bis 65 dB.« Immer mehr Bauphysiker fordern daher, beim Wohnungsbau nicht nur auf den Norm-Schalldruckpegel von 55 dB zu achten, sondern auf die gesamte Frequenzcharakteristik. »Die Normen, Regelwerke und Bauordnungen definieren lediglich Mindeststandards. Um einen deutlich besseren Schallschutz im Wohnungsbau zu bekommen, muss das der Bauherr erstens wollen und zweitens auch im Bauauftrag verankern«, erklärt der Ziviltechniker und Gerichts-sachverständige Joachim Jira. Wichtig ist es, die Akustikdämmung bereits in der Planung zu berücksichtigen und für einen fachgerechten Einbau zu sorgen. »Bereits bei einer Schallbrücke verliert die vorhandene Trittschalldämmung ihre Wirkung. Auch über Verrohrungen und Verkabelungen darf die Dicke der Dämmung nicht verringert oder geschwächt werden«, erklärt Juresa.
Wird die Schalldämmung schon in der Planung berücksichtigt, ist der Mehraufwand relativ gering. Laut der für Lärmschutz zuständigen MA22 belaufen sich die Kosten für professionellen Lärmschutz auf 5 % des Gesamtbudgets eines Neubaus. Die richtigen Maßnahmen an der potenziellen Lärmquelle erhöhen die Dämmwirkung aber um 30 %.