Mittwoch, Juli 03, 2024

Als Meilenstein in der Sozialpolitik bezeichnen die Bausozialpartner das im Nationalrat beschlossene Überbrückungsmodell für Bauarbeiter. Ab Jänner 2015 erhalten Bauarbeiter ab dem 58. Lebensjahr, welche gesundheitsbedingt keine Beschäftigung mehr finden und mindestens 43 Versicherungsjahre vorweisen können, ein Überbrückungsgeld bis zur Schwerarbeitspension.

»Damit zeigt die Bauwirtschaft sozialpolitische Verantwortung. Die Bausozialpartnerschaft hat sich einmal mehr bewährt«, freuen sich die Bausozialpartner Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch. Der Regelung waren zahlreiche Gespräche, intensive Verhandlungen und auf Seiten der Arbeitgeber auch viel Überzeugungsarbeit in den eigenen Reihen vorangegangen. Denn die Kosten für das Überbrückungsgeld werden durch einen Lohnzuschlag, den die Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer zu entrichten haben, finanziert. Der Zuschlag beträgt 1,5 Stundenlöhne je Beschäftigungswoche.

Das Gesamtvolumen beträgt in etwa 100 Millionen pro Jahr. Eingehoben und administriert wird der Lohnzuschlag über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Den dadurch entstandenen Mehrkosten für den Arbeitgeber stehen Maßnahmen gegenüber, welche die Lohnnebenkosten verringern, wie z.B. beim Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie bei den Überstundenzuschlägen. Mit dem Überbrückungsgeld wird die öffentliche Hand nicht belastet. »AMS-Budget, Pensionsversicherungen und das Bundesbudget werden entlastet, da keine Arbeitslosengelder und Pensionszahlungen anfallen. Der Bezieher von Überbrückungsgeld ist nicht arbeitslos und wird als Dienstnehmer behandelt, was wiederum bedeutet, dass während des Bezugs von Überbrückungsgeld auch tatsächlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeliefert werden«, erklärt Frömmel.

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