Donnerstag, Februar 06, 2025

Die Nachhaltigkeitsinitiative Umwelt+Bauen fordert von der Bundesregierung, in Sachen Wohnbau noch vor der Wahl aktiv zu werden. Mit einem Sonderwohnbauprogramm 2013 sollen die Gemeinsamkeiten der beiden Wohnbauprogramme kurzfristig umgesetzt und die Handlungsfähigkeit der Koalition unter Beweis gestellt werden.

Seit Michael Spindelegger mit seinem Vorstoß zur Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung den Wahlkampf inoffiziell eröffnet hat, wurde viel über das Thema leistbares Wohnen diskutiert. Viel Konkretes war allerdings nicht dabei. Während sich die Regierungsparteien in gegenseitigen Schuldzuweisungen übten und dem Gegenüber Versäumnisse in den entsprechend gefärbten Bundesländern vorhielten und gerade einmal eine Arbeitsgruppe im Parlament eingesetzt wurde, fordert die Nachhaltigkeitsinitiative Umwelt+Bauen von der Bundesregierung eine Ende der Lippenbekenntnisse und endlich Nägel mit Köpfen. »Die Gemeinsamkeiten der Wohnbauprogramme von SPÖ und ÖVP müssen so rasch wie möglich umgesetzt werden«, fordert Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz und Sprecher der Initiative.

Gemeinsamkeiten hervorstreichen

Die beiden Wohnbauexperten Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen und Andreas Oberhuber von der Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen haben die Wohnbauprogramme der beiden Regierungsparteien hinsichtlich ihrer Gemeinsamkeiten geprüft (siehe Kasten) und haben dabei neben scheinbar unüberbrückbaren Gräben auch einige Bereiche identifiziert, wo SPÖ und ÖVP einander näher sind als erwartet. Sowohl hinsichtlich einer nachhaltigen Finanzierung von leistbarem Wohnbau unter anderem durch die Zweckbindung der Wohnbauförderung als auch einer Wohnbauoffensive sollte laut den beiden Experten eine kurzfristige Einigung möglich sein. »Mit einem entsprechenden Maßnahmenpaket noch vor der Nationalratswahl kann die Koalition ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen«, sagt Amann. Laut Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel müsse die Regierung ein Sonderwohnbauprogramm 2013 anstreben. »Zentrale Elemente dieses Programms müssen eine Wohnbauoffensive, die Zweckbindung der Wohnbauförderung, Regelungen zur Inanspruchnahme von Mitteln der Pensions- und Vorsorgekassen für den geförderten Wohnbau, ein Scheck für barrierefreies Wohnen, Maßnahmen zur Baukostensenkung bei gleichbleibender Wohnqualität und eine Erhöhung der Sanierungsrate sein«, fordert Frömmel. Das Geld für die zusätzliche Wohnbauinvestition soll aus drei Töpfen kommen. 500 Millionen Euro sollen von der Europäischen Investitionsbank kommen, die Zukunftsprojekte mit einem niedrigen Zinssatz finanziert. 300 Millionen sollen aus den Pensionskassen in den Wohnbau fließen und 200 Millionen aus dem regulären Budget kommen, indem die Summe für den Bundessanierungsscheck von 100 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro erhöht wird. »Weitere drei Milliarden sind bereits vorhanden. Sie kommen aus der Wohnbauförderung«, rechnet Frömmel vor. Derzeit können diese Gelder von den Ländern aber auch anderweitig eingesetzt werden. Im Jahr 2011 hat der Bund 1,78 Milliarden Euro aus der Wohnbauförderung an die Länder überwiesen. Davon wurden 258 Millionen Euro (14,5 Prozent) nicht für den Wohnbau verwendet. Das entspricht einem Gegenwert von 2.000 Wohnungen, die bei einer Wiedereinführung der Zweckbindung errichtet werden könnten.

Regionale Vergaben

Eine weitere Forderung der Nachhaltigkeitsinitiative betrifft die Bauwirtschaft. Anfang Mai war die Arbeitslosigkeit am Bau um 14,5 Prozent höher als im Vorjahr. Deshalb sollen bei Auftragsvergaben mit öffentlichen Geldern und Fördermitteln ausschließlich österreichische Firmen mit Arbeitnehmern, die in Österreich angemeldet sind, zum Zug kommen dürfen. »Österreichische Vergaben widersprechen dem EU-Recht nicht!«, stellt Muchitsch klar und verweist auf die Winterbauoffensive in der Steiermark, bei der nur steirische Firmen, Planer und Bauaufsichten zugelassen sind. »Der Verfassungsdienst hat dazu grünes Licht gegeben. Eine EU-Gerichts­entscheidung besagt, dass eine regionale Vergabe auch rechtlich in Ordnung ist, wenn damit die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit bekämpft wird.«


 

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