Gemeinsam mit der Asfinag zeigen die Bau-Sozialpartner Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit am Bau auf.
Ab 32,5 Grad Celsius kann der Arbeitgeber die Schlechtwetterregelung wegen Hitze anwenden. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer, auf Bau-Sozialpartner-Ebene geschaffener Maßnahmen. »Der Schutz der Bauarbeiter vor Hitze hat nicht nur aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sondern auch aufgrund des Produktivitäts-Rückgangs der Bauarbeiter*innen bei extremer Hitze oberste Priorität«, erklärt Gewerkschafts-Chef Josef Muchitsch und appelliert an alle Baufirmen und Auftraggeber, »alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit heuer kein Bauarbeiter mehr unter der Hitze leiden muss«. Mit der »Mär von der bösen Baufirma«, der die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen egal ist, will der Obmann des Fachverbands der Bauindustrie, Peter Krammer, aufräumen: »Die Gesundheit unserer Leute ist uns wichtig und die schützen wir auch! Dennoch stellen Fertigstellungstermine für jede als Auftragnehmer tätige Baufirma eine Drucksituation dar.« Mit gutem Beispiel voran geht die Asfinag. Rund 95 Prozent des gesamten Bauvolumens werden nach einer entsprechenden Ö-Norm abgewickelt, wonach bei Überschreiten der Temperatur von 32,5 Grad Celsius der Fälligkeitstag eventueller Pönalen um diesen Werk- oder Kalendertag verlängert wird.
AUVA warnt vor Hitzefolgen
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze können in Kombination mit schwerer körperlicher Arbeit enorm sein. Laut Angaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA reichen die ersten Symptome von Konzentrationsverlust, Schwindel und Übelkeit bis zu Krämpfen und Bewusstlosigkeit. Das führt zu einem erhöhten Unfallrisiko bis hin zu Langzeitfolgen wie schwerwiegenden Herz-Kreislauf-Krankheiten.