Mittwoch, November 20, 2024
Unternehmer-Ehepaare in der Baubranche
In einem Ehepakt sollten auch für den Fall einer Insolvenz Vorkehrungen getroffen werden. (Bild: iStock)

Hohe Risiken, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und emotionale Belastung: Unternehmer-Ehepaare in der Baubranche sind im Krisenfall besonders gefordert. Nicht nur bei Scheidungen, auch im Fall einer Insolvenz stellt sich Frage, wie Schulden und Verbindlichkeiten aufgeteilt werden sollen und wie das gemeinsame Eigentum geschützt werden kann. Ein Kommentar von Valentina Philadelphy-Steiner.


Enge Margen, hohe Investitionen und volatile Marktbedingungen prägen die Baubranche seit jeher. Die Coronapandemie, der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen wirtschaftlichen Turbulenzen haben diese Herausforderungen jedoch noch einmal verschärft. Durch die aktuelle Insolvenz der Signa ist zudem die vielschichtige Situation von Immobilientransaktionen und Finanzierungsmodellen ins Rampenlicht gerückt. Für den Krisenfall muss besondere Vorsorge getroffen werden.

Besonders komplex wird die Situation, wenn Unternehmen und Privatleben eng miteinander verflochten sind, wie es bei Unternehmer-Paaren häufig der Fall ist. Die finanziellen und rechtlichen Aspekte von Ehe und Unternehmen sind untrennbar miteinander verbunden. Bei einer Scheidung, aber auch in Fällen der Insolvenz eines Ehepartners stellt sich die Frage, wie Schulden und Verbindlichkeiten aufgeteilt werden sollen und wie das gemein­same Eigentum geschützt werden kann. Diese Themen sind nicht nur emotional äußerst belastend, sondern bringen auch erhebliches Konfliktpotenzial mit sich, zumal dabei auch rechtlich komplexe Situationen eintreten können.

Vorausschauende Planung: Verträge statt Emotionen
Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, sollten Unternehmer-Paare in der Baubranche frühzeitig vertragliche Vereinbarungen treffen. In einem sogenannten Ehepakt sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung bei gemeinsamen Schulden oder auch die konkrete Zuordnung von Immobilien geregelt werden. Idealerweise werden solche Vereinbarungen bereits vor der Eheschließung oder spätestens bei der gemeinsamen Unternehmensgründung getroffen, wenn die Emotionen noch nicht durch eine Krise belastet sind und die Risiken rational betrachtet werden können.

Besondere Herausforderungen in der Baubranche
Bei der Vertragsgestaltung gilt es, die besonderen Herausforderungen der Baubranche zu berücksichtigen. Dazu gehört zum Beispiel die Bewertung von Immobilien, die während der Ehe errichtet oder renoviert wurden. Auch der Umgang mit Maschinen und Geräten, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden, stellt eine komplexe Fragestellung dar. In der Praxis besonders streitbar ist der Themenkomplex der Abgeltung von Sanierungen. Zumal ein Großteil der diesbezüglichen Regelungen nicht im Gesetz niedergeschrieben ist, sondern in der Rechtsprechung der Gerichte entwickelt wurde und darüber hinaus auch manche Fragestellungen eine Einzelfallentscheidung sind, kann Sicherheit nur eine vertragliche Vereinbarung bieten.

Unternehmensverschuldung und -veräußerung
Der Umgang mit Unternehmensschulden und die Veräußerung des Unternehmens sind zentrale Themen für Unternehmer-Paare in der Baubranche. Grundsätzlich bleiben Unternehmensschulden Schulden des Unternehmens und müssen bei einer Scheidung nicht berücksichtigt werden. Denn auch Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen an sich sind von der Vermögensaufteilung bei Scheidung ausgenommen. Diese gesetzliche Regelung soll den Bestand von Unternehmen sichern, sodass diese nicht durch die Scheidung der Beteiligten Gesellschafter (im Fall von einem Ehepaar) in deren Existenz gefährdet werden. Der Verkauf des Unternehmens bringt jedoch eine Vielzahl an möglicherweise strittigen Punkten mit sich, da der erzielte Verkaufserlös in die Aufteilungsmasse bei Scheidung einfließen kann.

Insolvenz während der Ehe
Im Falle der Insolvenz eines Ehegatten muss der unentbehrliche Wohnraum für den Schuldner und seine Familie erhalten bleiben. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf bestimmte Wohnräume und nicht auf das gesamte Haus oder die Wohnung bzw. gemeinsam aufgebautes Immobilienvermögen. Auch das Einkommen des insolventen Ehegatten muss für eine bescheidene Lebensführung verwendet werden.

Vorsorge und Planung als A und O
Die Situation von Unternehmerpaaren in der Baubranche ist im Krisenfall besonders komplex. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vorsorge durch vertragliche Regelungen. Diese Investition in die Zukunft zahlt sich aus, wenn es darum geht, das Erreichte zu sichern und die finanziellen Folgen einer Krise zu minimieren.

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Die Autorin (Bild)
Valentina Philadelphy-Steiner ist Familienrechtsexpertin und Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei Philadelphy-Steiner.

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