Ein neuer Pflegekostenrechner der Liegenschafts Bewertungs Akademie (LBA) bietet eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Methode, um Pflegeverpflichtungen im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien bewerten zu können.
Auf Basis der Datengrundlage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit und Pflege können nun im Zuge der Wertermittlung von Liegenschaften, die auf den Bewertungsstichtag abgezinsten, zu erwartenden Pflegekosten nach Maßgabe aktueller Anforderungen nachvollziehbar und versicherungsmathematisch korrekt ermittelt werden.
Das neu entwickelte Berechnungsmodell des Versicherungsmathematikers Anselm Fleischmann berücksichtigt die Wahrscheinlichkeiten, dass der oder die Begünstigte entweder ein Pflegefall wird oder bei einer bereits bestehenden Pflegstufe künftig in eine höhere Pflegestufe kommt. Pflegewahrscheinlichkeiten, sogenannte Inzidenzen, können dadurch weit besser und unter Berücksichtigung aller möglicher Zustandsstufen (gesund, sowie Pflegestufe 1 bis 7) berechnet werden.
Ebenso wird beim LBA-Pflegekostenrechner die statistische Lebenserwartung des oder der Begünstigten auf Basis der jeweiligen Pflegestufe miteinbezogen. Die von der Statistik Austria veröffentlichten Leibrentenbarwertfaktoren berücksichtigen diese Wahrscheinlichkeiten hingegen nicht. Daher unterscheiden sich auch die von der Statistik Austria veröffentlichten Leibrentenbarwertfaktoren gegenüber den Leibrentenbarwertfaktoren des LBA-Pflegekostenrechners.
Um den Pflegekostenrechner auf der Website www.lba.at/rechner nutzen zu können, ist lediglich eine Registrierung erforderlich. Nach Eingabe einiger Grunddaten erhält man in wenigen Schritten ein fundiertes Ergebnis.
"Qualität ist ein wichtiger Maßstab bei der Liegenschaftsbewertung. Hochwertige und fundierte Bewertungsgutachten von Sachverständigen sind eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für viele Liegenschaftstransaktionen. Wir freuen uns deshalb, mit unserem neuen Pflegekostenrechner der Branche ein wichtiges Werkzeug zur Wertermittlung der Belastung einer Liegenschaft durch eine Pflegeverpflichtung mitgeben zu können", so LBA-Geschäftsführer Heimo Degen.