Sonntag, Dezember 22, 2024

Jeder Auftragnehmer (AN) haftet dem Auftraggeber (AG) grundsätzlich nur für jenen Schaden, den er durch sein schuldhaftes Verhalten tatsächlich kausal herbeigeführt hat. In bestimmten Fällen haften jedoch mehrere Arbeitnehmer solidarisch.

Grundlagen

Nach allgemeinem Schadenersatzrecht gilt, dass jeder AN für Schäden haftet, die er durch sein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten verursacht hat. Jedoch haftet jeder nur in jenem Umfang, in dem das konkrete Verhalten für den Eintritt des Schadens kausal war. Ausgenommen sind nach dem Gesetz jene Fälle, in denen vorsätzliches Verhalten vorliegt oder sich die Anteile nicht bestimmen lassen (§ 1302 ABGB). Diese Fälle begründen eine Solidarhaftung und der einzelne AN hat dem AG für den gesamten Schaden einzustehen (alle haften für einen und einer für alle). Nach der Rechtsprechung ist dies analog auch auf Sachverhalte mit alternativer Kausalität anzuwenden. 

Unbestimmbarkeit der Anteile

Unbestimmbarkeit der Anteile liegt vor, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Schädiger in zurechenbarer Weise nur einen bestimmten Anteil des gesamten Schadens verursacht hat. Dies ist regelmäßig bei kumulativer Kausalität gegeben, also wenn ein Schaden von zwei oder mehreren gleichzeitig wirksam werdenden Ursachen herbeigeführt wird, von denen jede einzelne den Schaden für sich alleine herbeigeführt hätte.

Unbestimmbarkeit ist etwa dann gegeben, wenn eine Bauleistung mangelhaft ausgeführt wurde und der Mangel der ÖBA bei ordnungsgemäßer Überwachung auffallen hätte müssen. Unbestimmbarkeit kann auch dann vorliegen, wenn mehreren AN im Zuge ihrer Kooperation (technischer Schulterschluss) eine Untauglichkeit des bestellten Werkes erkennbar gewesen wäre, jedoch keiner der beteiligten AN den AG gewarnt hat. Gleiches gilt, wenn der Planer eine mangelhafte Planung erstellt und der ausführende AN den Planungsmangel erkennen hätte müssen, aber den AG nicht warnt.

Eine grobe Einschätzung zu einer »technischen Schadensquotelung« durch einen Sachverständigen führt nach der Rechtsprechung des OGH nicht zur Bestimmbarkeit der Anteile. Dabei handelt es sich bloß um eine ideelle Gewichtung, die für die Frage der Bestimmbarkeit der Schadensanteile keine Rolle spielt  (wohl aber für das Regressverhältnis der Solidarschuldner zueinander), da die Verursachung nicht abstufbar ist.

Alternative Kausalität

Alternative Kausalität liegt vor, wenn es einen Schaden und mehrere mögliche Schädiger gibt, von denen zumindest einer den Schaden sicher verursacht hat, wer, lässt sich aber nicht feststellen. Nach höchstgerichtlicher Judikatur hat das Unaufklärbarkeitsrisiko in solchen Fällen nicht der Geschädigte, sondern jeder mögliche Schädiger zu tragen. Voraussetzung für eine Solidarhaftung des einzelnen ist aber, dass dieser konkret gefährlich, also in höchstem Maße adäquat für den Schadenseintritt gehandelt hat (Beweislastumkehr für Kausalität). Eine Haftung scheidet aber aus, wenn zweifelhaft ist, ob der einzelne überhaupt eine haftungsbegründende Handlung konkret gesetzt hat, also nur die Möglichkeit besteht, dass er solche Handlungen begangen hat. Alternative Kausalität überbrückt demnach nicht Zweifel, ob überhaupt konkret gefährlich gehandelt wurde.

Fazit

Wurde ein Schaden durch mehrere AN verursacht und ist der Anteil des einzelnen nicht bestimmbar, haftet jeder AN für den gesamten Schaden. Gleiches gilt, wenn mehrere AN als Schädiger in Frage kommen und sicher ist, dass einer den Schaden herbeigeführt hat, jedoch nicht feststellbar ist, wer. Der AG kann sich in einem solchen Fall bei jedem AN schadlos halten, muss sich aber nicht an alle AN wenden. Der in Anspruch genommene AN kann sich im Innenverhältnis zu den anderen AN jedoch regressieren.


Die Autor*innen

Katharina Müller ist Partnerin bei Müller Partner Rechtsanwälte mit den Beratungsschwerpunkten Baurecht, Claimmanagement und Konfliktlösung.
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Mathias Ilg ist Juniorpartner bei Müller Partner Rechtsanwälte und spezialisiert auf Baurecht, Claimmanagement und Konfliktlösung.
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.mplaw.at


(Titelbild: iStock)

Meistgelesene BLOGS

Firmen | News
24. September 2024
Konkrete Lösungen und relevante Technologien für eine klimaneutrale Industrie stehen im Mittelpunkt der dritten internationalen Konferenz am 24./25. Oktober in Wien Am 24. und 25. Oktober 2024 veranst...
Firmen | News
20. September 2024
Gemeinsam die Welle der Vorschriften meistern: Navigieren im Cybersecurity-Meer Donnerstag, 10. Oktober 2024, 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr Austria Trend Hotel Savoyen WienRennweg 16, 1030 Wien Neue Regulie...
Marlene Buchinger
11. September 2024
Prozessverständnis und Bestandsaufnahme der Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist wie das Thema Qualität – jede*r trägt dazu bei und die Betrachtung endet nicht am Werkstor oder der Bürotür. Daher sind Pr...
Redaktion
27. August 2024
Die Zertifizierung- und Trainingsinstanz CIS – Certification & Information Security Services GmbH im Bereich Informationssicherheit, Datenschutz, Cloud Computing und mehr, beleuchtet erstmalig die...
Redaktion
04. September 2024
Ökologische Baumaterialien: Der Weg zu umweltfreundlichen Gebäuden Die Bauindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, bei dem ökologische Baumaterialien eine zentrale Rolle spielen. Tradit...
Alfons A. Flatscher
06. November 2024
Mit Donald Trumps Rückkehr ins Weiße Haus zeichnet sich ein neues Kapitel der Handelspolitik der USA ab – und für europäische Unternehmen könnten die nächsten Jahre herausfordernd werden. Trump, bekan...
LANCOM Systems
14. Oktober 2024
Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) hat die Lösungen des deutschen Netzwerkinfrastruktur- und Security-Herstellers LANCOM Systems in ihr Portfolio aufgenommen. Konkret bezieht sich die Ra...
Firmen | News
30. September 2024
Die Wahl der richtigen Matratze kann einen großen Unterschied in Ihrem Leben machen. Es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Erfahren Sie, wann der beste Zeitpu...

Log in or Sign up