UVP-Verfahren sind in Österreich häufig sehr umstritten. Vor allem die oftmals langen Verfahrensdauern werden kritisiert. Mit der für dieses Jahr geplanten Novelle soll die Quadratur des Kreises gelingen.
Unter Einbeziehung der EU-Forderungen sollen die Interessen von Projektwerbern und Umweltschützern gleichermaßen berücksichtigt werden. Gemeinsam mit PHH Rechtsanwälte zeigt der Bau & Immobilien Report in einer großen Übersicht, was kommen könnte und welche Auswirkungen die Änderungen hätten.
Eine detaillierte Übersicht darüber, was die neue UVP-Novelle bringt - und was von ihr zu erwarten ist, finden Sie hier: UVP-Novelle - Gesamter Artikel
UVP-Verfahren beschreiben und beurteilen die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt. Mittels Bescheid wird über die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens entschieden. Laut Gesetz muss ein Bescheid innerhalb von neun Monaten vorliegen, allerdings kann die Frist, etwa bei großen Infrastrukturprojekten, verlängert werden. Die Fristverlängerung ist aber nicht wie vom Gesetzgeber intendiert die Ausnahme, sondern vielmehr Regel.
In einem kürzlich erschienen Bericht des Bundesministeriums für Klimaschutz ist zwar die Rede von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von nur 7,2 Monaten. »Wird jedoch die Vollständigkeitsprüfung dazugezählt, dann sind es im Schnitt 15,2 Monate. Es gibt aber auch einige Projekte, die wirklich jahrelang im UVP-Verfahren festhängen«, erklärt Stefanie Werinos-Sydow, Partnerin bei PHH Rechtsanwälte. Diese Verzögerungen kosten viel Geld.
Für den Bau & Immobilien Report haben Sandra Kasper (l.) und Stefanie Werinos-Sydow von PHH-Rechtsanwälte die geplante UVP-Novelle unter die Lupe genommen. (Bild: PHH)
Das Umweltministerium hat für heuer eine Novelle der UVP-Verfahren angekündigt. An den großen Wurf glauben Werinos-Sydow und ihre Kollegin Sandra Kasper nicht. »Der Gesetzgeber befindet sich in dem schwierigen Spannungsfeld, es allen recht machen zu wollen, Projektwerbern, Umweltschützern und nicht zuletzt der EU«, erklärt Werinos-Sydow und rechnet lediglich mit kleineren Anpassungen. Dabei gäbe es viele Stellschrauben, an denen deutlich gedreht werden müsste. »Es braucht strukturiertere Verfahren und eine kürzere Verfahrensdauer«, sagt Kasper, die einen straffen und absehbaren Verfahrensplan fordert.
Während etwa in Deutschland die Zusammenarbeit von Projektwerbern und Behörden sehr gut funktioniert und die Behörden schon im Vorfeld informell stärker integriert werden, werden die Behörden in Österreich oft erst spät Teil des Projekts. »Das liegt aber nicht an den Projektwerbern, sondern vielmehr an überlasteten Behörden, die sich nicht mit aus ihrer Sicht zukünftigen Projekten beschäftigen können oder wollen«, sagt Werinos-Sydow, die sich ein besseres Zusammenspiel aller Beteiligten wünscht.
Dass die Bereitschaft zur verstärkten Zusammenarbeit auf allen Seiten gegeben ist, davon sind Werinos-Sydow und Kasper überzeugt. Eine zu enge Zusammenarbeit könne den Behörden aber auch schnell den Vorwurf der Korruption einbringen. »Durch die Korruptionsvorwürfe in der Steiermark sind die Behörden aktuell sehr vorsichtig«, weiß Werinos-Sydow. Um diese Korruptionsvorwürfe im Keim zu ersticken, brauche es von Beginn an ein Höchstmaß an Transparenz.
Krieg in der Ukraine
Für Rückenwind auf dem Weg zu effektiveren UVP-Verfahren könnte ausgerechnet der russische Angriffskrieg in der Ukraine sorgen. »Der Krieg und die daraus resultierende Energiekrise kann dazu führen, dass Verfahren im Bereich erneuerbarer Energieträger beschleunigt werden könnten«, erklärt Kasper. Denn aktuell sei man von den Zielen, die im Rahmen des European Green Deal bis 2030 erreicht werden sollen, noch ziemlich weit entfernt.
Über PHH
PHH Rechtsanwälte ist eine der führenden Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht in Österreich. Die zehn PHH-Partner und mehr als 80 Mitarbeiter*innen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung, Bank- und Finanzrecht, Steuerplanung bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht reichen.
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