Das Bestbieterprinzip kämpft in der praktischen Umsetzung noch mit einigen Kinderkrankheiten. Zu diesem Ergebnis kam die Titelgeschichte des Bau & Immobilien Reports im Juli. Nach Redaktionsschluss eingelangtes Zahlenmaterial bestätigt die These.
In der Juli-Ausgabe hat der Bau & Immobilien Report einen genaueren Blick auf die konkreten Auswirkungen des Bestbieterprinzips geworfen. Mehr als 20 öffentliche Auftraggeber wurden kontaktiert und danach befragt, bei wie vielen Vergaben nach dem Bestbieterprinzip es seit 2016 zu einem Bietersturz gekommen ist und nicht der billigste Anbieter den Zuschlag erhalten hat.
Nicht alle lassen sich gerne in die Karten blicken oder können auf entsprechendes Statistikmaterial zurückgreifen. Dort, wo die Zahlen verfügbar sind, zeigt sich aber ein deutliches Bild. Die eigentliche Intention des Gesetzes, die Umreihung aufgrund von qualitativen Zuschlagskriterien, findet kaum statt. Erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe kamen die Zahlen aus Salzburg und Vorarlberg, die ein ganz ähnliches Bild zeigen. In der Abteilung Straßenbau in Vorarlberg ist es seit 2016 gerade einmal zu einer Umreihung gekommen. Ausschlaggebend dafür war die Bewertung eines verlangten Konzeptes zum vorgesehenen Bauablauf.
Sehr detaillierte Angaben kamen von der Abteilung »Infrastruktur und Verkehr« des Landes Salzburg – mit einigen positiven Ausreißern (siehe Kästen). Zwar gab es etwa im Hochbau in den ersten sieben Monaten 2018 bei 16 Vergaben keine einzige Umreihung, aber gleich bei zwei von sechs Tiefbauprojekten. Auch die sieben Umreihungen bei 53 Hochbau-Vergaben im Jahr 2017 stellen eine positive Ausnahme dar. Demgegenüber steht allerdings eine einzige Umreihung bei 51 Hochbau-Vergaben im Jahr 2016.