Nicht nur Branchenvertreter und Experten kritisieren das überraschende Aus für die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB). Auch die Bundesländer, die die WBIB und damit auch die Haftungen übernehmen sollen, sind alles andere als begeistert. Als richtig erachtet den Schritt kein Land, eine Haftungsübernahme kann sich gerade einmal ein Bundesland vorstellen.
Es ist der erste große baupolitische Sündenfall der neuen Regierung. Das überraschende Ende der WBIB und damit das Aus für rund 30.000 leistbare Wohnungen stößt nicht nur bei Branchenvertretern und Experten auf Unverständnis (siehe auch S. 16ff). Auch die Bundesländer, in deren Obhut die WBIB wandern soll, sind not amused, wie ein Rundruf des Bau & Immobilien Report bei den zuständigen Wohnbaulandesräten ergab. Als wirklich richtig erachtet diesen Schritt niemand. Die lauteste Kritik kommt wenig überraschend aus den »roten« Bundesländern. »Man hat drei Jahre lang eine zentrale, schlanke Struktur aufgebaut, die ihre Arbeit sofort aufnehmen könnte. Aber anstatt die EU-Finanzierungen zügig abzuholen und an die Bauträger weiterzuvermitteln, wird eine massive Bremse eingebaut«, kritisiert etwa die Kärntner Wohnbaulandesrätin Gaby Schaunig. Ähnlich klingt die Kritik aus dem Burgenland und aus Wien. Als »richtigen Schritt« bewertet kein einziges Bundesland den Alleingang der Regierung, auch kein »schwarzes« Land. »Es ist müßig zu hinterfragen, ob dieser Schritt richtig oder falsch war. Durch die angedrohte Auflösung der WBIB haben wir als Länder jetzt aber keine Chance mehr, die Leistungen gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Das ist nicht immer im Sinne unseres Anliegens, ›leistbaren Wohnraum‹ zu schaffen«, sagt etwa der steirische Wohnbaulandesrat Johann Seitinger.
Tatsächlich beruht das Konzept und die Zusage der Europäischen Investitionsbank auf einer Bundeshaftung, welche es nun nicht mehr gibt. Sollte es zu einer möglichen Länderhaftung kommen, muss die Bank neu aufgesetzt werden und die EU neuerlich »grünes Licht« geben. Aber die Begeisterung, statt dem Bund die von Brüssel geforderten Haftungen zu übernehmen, hält sich ohnehin in engen Grenzen. Lediglich aus Wien kommt die Antwort, dass eine Haftungsübernahme »vorstellbar wäre und aktuell von der Finanzverwaltung geprüft wird«. Zumindest kein klares Dementi kommt aus Niederösterreich und Tirol. Dort will man die konkreten Konditionen abwarten, bevor die Haftungsfrage abschließend geklärt wird. Aus allen anderen Ländern kommt eine mehr oder weniger deutliche Absage. Damit stehen die Chancen auf ein Fortbestehen der WBIB – in welcher Form auch immer – mehr als schlecht.