Freitag, November 29, 2024
Beste Qualität garantiert

Damit Putzarbeiten die vereinbarten Ansprüche erfüllen, müssen die Standards für Baustoffe und Technologien eingehalten werden. Diese sind in Normen und Verarbeitungsrichtlinien klar geregelt.

Putzsysteme an Außen- und Innenwänden werden in zahlreichen nationalen und europäischen Normen geregelt. Diese Vorgaben gelten für einzelne Produkte und Anwendungen wie beispielsweise »Baustellengemischte Mauer- und Putzmörtel« und »Texilglasgitter für Putzarmierung« bis zu Festlegungen für komplexe Thematiken. Die Normen betreffen Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien der Materialien, klären Begriffe und legen Prüfverfahren, etwa für die Bestimmung der Haftzugfestigkeit zwischen Putz und Untergrund, fest.

Mängel und Schäden
Insbesondere die Untersuchung von Putzrissen und Hohlstellen ist detailliert geregelt. Rissbildungen sind nicht nur optisch störend – sie können durch Eindringen von Niederschlagswasser in tieferliegende Schichten des Mauerwerks weitere Schäden begünstigen. Für die Berurteilung möglicher Ursachen ist die Dokumentation des Rissverlaufes notwendig. Horizontale Risse deuten auf Verschiebungen oder Verdrehungen von Deckenkonstruktionen hin. Vertikale Risse geben Hinweise auf das Schwinden tieferliegender Schichten oder auf Bauteilverformungen. Ein sogenannter »Getreppter Rissverlauf«, der den Mauerwerksfugen folgt, kann durch Erdbebeneinwirkung oder verkehrsbedingte Erschütterungen entstanden sein. Durchgehende, zweiseitige Risse sind möglicherweise auf Konstruktionsschäden zurückzuführen.



Nur in wenigen Fällen ist eine Einstufung bloß aufgrund optischer Begutachtung möglich. Meist muss über einen längeren Zeitraum eine Rissbeobachtung erfolgen. Bei neueren Putzfassaden wird zudem zwischen Baumängeln und Bauschäden unterschieden. Als Mängel werden nach Definition von Erich Schild, Professor an der RWTH Aachen, jene Zustände an Bauten bezeichnet, die den Wert und/oder die Nutzbarkeit des Gebäudes im Vergleich zu seiner gewöhnlichen Beschaffenheit herabmindern und damit wirtschaftliche Folgen haben. Dafür kommen technische (Sachmängel), aber auch juristische Ursachen (Rechtsmängel) in Betracht. Ein Sachmangel wäre etwa unzureichender Schallschutz oder eine undichte Abdichtung.

Von einem Schaden spricht man hingegen, wenn sich an Bauten Veränderungen der chemischen oder physikalischen Eigenschaften zeigen, wodurch der Zustand des Gebäudes oder Gebäudeteils beeinträchtigt wird. Beispiele wären Risse, Schimmel oder  Verfärbungen. Bauschäden können durch Baumängel, aber auch durch übermäßige Belastungen, falsche Nutzung oder höhere Gewalt entstehen. Bei historischen Bauwerken entspricht die damalige Bauweise oft nicht den heute geltenden Regeln der Technik, war aber früher durchaus üblich oder aufgrund der zur Verfügung stehenden Materialien gar nicht anders möglich. Das trifft beispielsweise auf alte Kellerräume ohne Abdichtungen oder schlecht gedämmte Außenwände zu.



Nachschlagewerk
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP), in der 153 Mitgliedsunternehmen aktiv sind, veröffentlicht regelmäßig Merkblätter zu den aktuellen Verarbeitungsrichtlinien. Im Laufe der Jahre entstand ein umfassendes Nachschlagewerk, das zu nahezu allen erdenklichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Putz- und Mörtelarbeiten Auskunft gibt, so beispielsweise über Anschlussprofile, Bewegungsfugen, Sockel, Fensterbänke und Mikroorganismen an Fassaden.  Neue Putztechnologien und Baustoffe finden ebenso Berücksichtigung wie traditionelle Handwerkstechniken für die Pflege und Sanierung von historischen Bauwerken.

Umfassende Aufklärung haben auch die Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) zum Ziel. Detailliert werden darin die Anforderungen für Funktionsputze und Sanierputzsysteme sowie die Vorgangsweise zur Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden erläutert. Anschauliches Bildmaterial und vergleichende Messdaten ergänzen das Regelwerk. Der mangel- und schadensfreien Ausführung von Putzarbeiten sollte damit nichts mehr im Wege stehen.

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