Samstag, April 20, 2024

Kinderkrankheiten

Groß waren die Hoffnungen, die die heimische Bauwirtschaft in das verpflichtende Bestbieterprinzip für öffentliche Bauaufträge setzte. Endlich sollte nicht mehr der Preis das allein selig machende Entscheidungskriterium sein, ein Qualitätswettbewerb einsetzen und Lohn- und Sozialdumping erschwert werden. Etwas mehr als zwei Jahre nach Einführung zeigt eine Umfrage des Bau & Immobilien Report unter den großen öffentlichen Auftraggebern des Landes, dass die Erwartungen nicht erfüllt werden konnten (Seite 14). Nur in den seltensten Fällen kommt es zu Umreihungen und der Auftrag geht nicht an den billigsten Anbieter. Das hat mehrere Gründe. Zum einen zeigt sich, dass die Gewichtung der qualitativen Zusatzkriterien schlicht einfach zu gering ausfällt. Wenn – wie vonseiten von Bauunternehmen mehrmals gehört – der Preis mit 90 % bewertet wird und weitere fünf Qualitätskriterien mit je zwei Prozent, dann wird ein Bietersturz schwierig. Dazu kommt, dass viele Auftraggeber Kriterien wählen, die praktisch von jedem Auftragnehmer erfüllt werden. In dem Fall kann man den Preis auch nur mit zehn Prozent bewerten und trotzdem eine Billigstvergabe machen.
Der Gesetzgeber hat seine Schuldigkeit getan. Der Ball liegt bei den Auftraggebern. Richtig angewendet, kann das Bestbieterprinzip zu einem echten Qualitätswettbewerb unter den Bauunternehmen führen. Aber dafür muss ordentlich Hirnschmalz in die Ausschreibung fließen, die Kriterien jedes Mal aufs Neue auf ihre Sinnhaftigkeit für jedes einzelne Projekt hin geprüft und anschließend monetarisiert werden. Dafür fehlen vielen Auftraggebern aber Ressourcen und Know-how.  Dennoch, die Richtung, die das Vergabewesen mit dem Bestbieterprinzip eingeschlagen hat, stimmt – jetzt geht es um die Feinabstimmung.

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