Mittwoch, Dezember 25, 2024
Kategorie: Kurzmeldung

Der Technologiedienstleister BEKO ist in einer Markenbewertung als »Business Superbrand Austria 2015-2016« ausgezeichnet worden. 

Die Entscheidung erfolgte nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren. Der verliehene Titel bringt zum Ausdruck, dass BEKO bekannt ist, geschätzt wird und Kunden wie Geschäftspartnern die Sicherheit bietet, hervorragende Dienstleistungen zu erhalten.

Info: www.beko.at 

Kategorie: Kurzmeldung

Konzertierte Offensive für technische Berufe in Vorarlberg: Ein Gemeinschaftsprojekt von Vorarlberger Unternehmen will junge Menschen an Technik heranführen. Blum, Doppelmayr, Getzner, Grass und Hilti haben sich zum Ziel gesetzt, Acht- bis Zwölfjährige mit praktischen Experimenten neugierig auf Technik zu machen. Durchgeführt werden die Versuche gemeinsam Lehrlingen, die die Kids bei der Arbeit mit den Bionic-Boxen unterstützen. Das Projekt »Bionic Potentials« wird vor Ort vom Festo Bildungspartner »get up!« betreut.n

Info: www.festo.at

 

 

Kategorie: Kurzmeldung

250.000 Euro in weniger als acht Tagen: Das Grazer Startup ATT advanced thermal technologies schaffte einen Crowdfunding-Rekord im B2B-Bereich. Mit dem ATT Powerfilm, dem dünnsten Flächenheizelement der Welt, soll Heizen in Fahrzeugen und anderen Bereichen revolutioniert werden. Auf der Finanzierungsplattform Green Rocket wurde ein Startbudget nun zu 357 % überfinanziert.n

Info: www.greenrocket.com 

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Die Zeppelin Österreich GmbH spendet der St. Anna Kinderkrebsforschung 7.500 Euro.

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Die E-Control bekämpft juristisch die von der EU-Energieagentur ACER vorgeschlagene Trennung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarktes und brachte Ende November eine Klage beim Europäischen Gericht (EuG) und eine Beschwerde bei ACER ein. Im September hatte sich ACER, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, für die Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone ausgesprochen. Diese Stellungnahme steht aus Sicht der heimischen Energieregulierungsbehörde nicht im Einklang mit dem einschlägigen Rechtsrahmen. Auch gäbe es entgegen den Ausführungen von ACER an der deutsch-österreichischen Grenze keinen strukturellen Netzengpass.

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