Die Strafen werden minimiert, Mindeststrafen abgeschafft. Sozialbetrug im großen Stil wird billiger.
Während die Strafen wegen Unterentlohnung eines einzigen Arbeitnehmers höher werden, wird es billiger, je mehr Arbeitnehmer betroffen sind. Je größer und organisierter der Sozialbetrug ist, umso billiger wird es. Das ist eine noch größere Wettbewerbsverzerrung gegenüber allen korrekten Unternehmen.
Bei Lohndumping bei vier ArbeitnehmerInnen kann nach alter Rechtslage die Strafe 8.000 bis 80.000 Euro betragen, nach dem Regierungsplan nur mehr 0 bis 20.000 Euro. Bei einem Fall mit 100 ArbeitnehmerInnen betrugen Strafen zwischen 200.000 bis 2 Mio. Euro, in Zukunft werden es 0 bis 100.000 Euro sein.
Weitere Kritikpunkte Die Verweigerung der Betretung einer Baustelle zur Kontrolle hat als Höchststrafe nur mehr 40.000 Euro Strafe. Es kann sich also bei großem Sozialbetrug rechnen, den Zutritt zur Baustelle zu verweigern, wenn man für diese Weigerung nur 40.000 Euro Strafe zahlt, in Wahrheit aber 100.000 Euro fällig wären. Laut Finanzpolizei steigen die Vereitelungen von Kontrollen massiv an. Des Weiteren gilt bei Montagen in Österreich von ausländischen Unternehmen bis zu drei Monate der Billiglohn aus dem Herkunftsland.
Unsere vier dringend notwendigen Änderungsvorschläge könnten aufgrund der Blockade im Bundesrat noch eingearbeitet werden
- Die Mindeststrafe darf nicht bei 0 Euro liegen, sondern muss zumindest die Höhe des Schadens betragen;
- Höchststrafen müssten höher angesetzt sein, ebenso bei der Vereitelung von Lohnkontrollen;
- Beseitigt werden muss das große Ungleichgewicht zwischen der Bestrafung kleiner Vergehen von kleinen Unternehmen einerseits und Sozialbetrug und Unterentlohnung im großen Stil andererseits;
- Das Montageprivileg soll, wie von der EU vorgeschlagen, nur einen Monat gelten und nicht drei.
Wir als Sozialpartner kämpfen seit Jahrzehnten gemeinsam gegen Sozialbetrug auf Baustellen – dann kommt die Regierung mit so einem Vorschlag daher – so geht das nicht!