Freitag, November 22, 2024

Kann Regulierung "besser" werden?

»Better regulation« also die »bessere Regulierung« ist eines der Kernanliegen für die Juncker-Kommission – und Chefsache: Junckers »Nummer eins«, Vizepräsident Timmermans, ist damit beauftragt, die Regulierungsmaschine EU einer gründlichen Revision zu unterziehen. Es geht darum, die europäische Gesetzgebung ihrer Defizite zu entledigen – und die Bürger mit dem vermeintlichen Bürokratiemonster Brüssel zu versöhnen. Drei Maßnahmen könnten dabei helfen.

Mit dem Wachsen der Europäischen Union und den schrittweisen Kompetenzverschiebungen zwischen den unterschiedlichen Ebenen – kommunal, national, europäisch – entwickelte sich mit der Zeit ein Regulierungsapparat, der kaum noch zu erfassen oder gar effizient zu gestalten ist. Resultat davon sind Gesetze, die standardmäßig mehrere Jahre benötigen, bis sie von ihrem Vorschlag bis zur tatsächlichen Wirksamkeit gelangen – und sich dann entweder als obsolet, überholt oder im schlimmsten Fall sogar kontraproduktiv herausstellen. In der öffentlichen Meinung befeuert dies das gängige Vorurteil, dass »die EU« sich überall einmischt, und das auch noch schlecht.

Gut gemeint , aber nicht gut gemacht

Milton Friedman meinte sinngemäß: Gesetze müssen sich an ihren Folgen messen, nicht an ihrer Intention. Mit anderen Worten: Manchmal ist es gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Die Kommission investiert viel Zeit (und Geld) in Folgenabschätzungen von möglichen Gesetzesinitiativen, bevor diese von ihr vorgeschlagen werden. Das ist löblich, denn so wird danach getrachtet, mögliche Folgen eben besser abschätzen zu können. Nur: Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden bei der Gesetzgebung mit – und verändern die Vorschläge der Kommission oft grundlegend –, womit eben Folgewirkungen sich auch massiv verändern können. Bis dann die Verordnung in Kraft tritt und die Auswirkungen von den Betroffenen tatsächlich erkannt und abgeschätzt werden, vergehen viele Jahre (noch länger bei einer Richtlinie, die noch in ein nationales Gesetz übersetzt werden muss). Wichtig und richtig wäre daher eine Folgeabschätzung, nachdem Rat und Parlament sich auf ein finales Gesetz geeinigt haben, damit mögliche unerwünschte Folgen, die sich daraus ergeben, noch vor Inkrafttreten repariert werden können.

An einem Strang ziehen

Man kennt das von großen Organisationen oder Konzernen: Oft weiß die eine Abteilung nicht, was die andere macht. Im schlimmsten Fall konterkarieren zwei Abteilungen sogar ihr Tun. Ergebnis sind Zielkonflikte, wo man sich am Ende zwischen Pest und Cholera entscheiden muss. Ähnlich auf EU-Ebene: politische Vorgaben, die für sich genommen gut gemeint sind, aber in Wechselwirkung mit anderen Vorgaben sinnlos oder gar unbrauchbar sind. Es gibt zum Beispiel Unternehmen, die sich entscheiden können, ob sie gesetzliche Vorgaben im Bereich Energieeffizienz oder im Bereich CO2-Reduktion erfüllen wollen – beide schließen sich in den konkreten Fällen nämlich gegenseitig aus. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kritisierte bereits zu Recht, dass die Kommission zu sehr in Silos denkt und arbeitet, jede Generaldirektion für sich und an den anderen vorbei. Horizontale Arbeitsgruppen, wie sie nun eingerichtet wurden, sollen diese Hürde überwinden. Es benötigt aber gerade hier auch Unternehmen und Branchen, die die Kommission aktiv von außen darauf hinweisen, dass Zielkonflikte existieren, die in ihrer Auswirkung sehr negative Folgen haben können.

Mehr »regulation«

Noch mehr Regulierung, wirklich? Ja! Nämlich in dem Sinne, dass es mehr Verordnungen (im Englischen: »regulation«) geben sollte und weniger Richtlinien (»directives«). Derzeit entscheidet die Kommission zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses, um welchen der beiden Typen es sich handeln soll. Eine Richtlinie wird dann erstellt, wenn es wohl zu große nationale Charakteristika und Unterschiede gibt, die einen »one fits all«-Ansatz schwierig erscheinen lassen. Denn eine Richtlinie bedeutet, dass die EU nur den Rahmen vorgibt, den ein nationales Gesetz dann konkretisiert, während eine Verordnung unmittelbar gilt. Auch wenn es für diesen Ansatz gute Gründe gibt, erscheint es, dass zu oft das Format der Richtlinie gewählt wird, um den Konflikt mit den Mitgliedstaaten aus dem Weg zu gehen. Gleichzeitig wird eine Richtlinie in ihrer nationalen Übersetzung so weit gestreckt und angepasst, dass die ursprüngliche Zielsetzung nicht mehr erreicht wird und die Richtlinie an sich widersinnig erscheint. Timmermans arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, den Begriff »better regulation« mit Inhalten und Ergebnissen aufzufüllen. Die Frage lautet: Heißt es am Ende gut gemacht oder nur gut gemeint?

Stimmen zur Entwicklung der Asset-Märkte
Klagen, Klagen, Klagen ...

Log in or Sign up