Montag, November 25, 2024

Entsenderichtlinie zum Abschluss bringen

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Die geplante neue Entsenderichtlinie löst nicht alle Probleme für einen fairen Wettbewerb in Europa. Sie ist aber ein weiterer Schritt für einen fairen Wettbewerb.

Die Europäische Union ist gut beraten, vor den EU-Parlamentswahlen 2019 und noch vor der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (ab 1. Juli 2018) zu einem bestmöglichen Abschluss zu kommen. Immerhin laufen die Gespräche bereits seit 2015. Die Bundesregierung hat die Pflicht, sich während ihrer Ratspräsidentschaft auch um die soziale Sicherheit zu kümmern.

Ziel muss sein, über eine europäische Sozialversicherungsnummer die Sozialversicherungsdaten bei entsandten Arbeitnehmern in ihren Herkunftsländern abfragen zu können. Die nationalen Sozialversicherungssysteme bleiben davon unberührt. Auch die von der Europäischen Kommission geplante Arbeitsbehörde ist dringend notwendig, um als Koordinierungs- und Vollziehungsbehörde aktiv werden zu können. Sitz dieser Arbeitsbehörde muss Wien sein, denn Wien liegt nicht nur im Zentrum von Europa, Österreich ist auch eines der meistbetroffenen Länder bei Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU.

Alleine in der Bauwirtschaft hat sich die Sozialdumping-Quote bei ausländischen Firmen bundesweit seit 2015 von 27 Prozent auf 44,50 Prozent im Jahr 2017 erhöht. Noch drastischer sieht es in Grenzgebieten wie der Steiermark aus, hier lag die Sozialdumping-Quote bei den ausländischen Firmen im Jahr 2017 bei 76,70 Prozent.

Ein weiteres Problem ist, dass nationale Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping derzeit an der Staatsgrenze enden. Wenn Strafen wegen Sozialbetrug bei den Verursachern in den Zielländern nicht exekutiert werden, helfen die schärfsten nationalen Gesetze und Kontrollen nichts.

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