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Mit dem Auslaufen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) per 30. Juni 2025 endet eine Phase besonders strenger Vergaberichtlinien für Wohnbaukredite. Banken gewinnen damit wieder etwas mehr Flexibilität bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit – eine Chance für Käufer:innen.
KIM-Verordnung läuft aus – jetzt Finanzierungsspielräume überprüfen
Bild: iStock
 
Von der KIM-Verordnung besonders waren junge Haushalte, Familien mit geringerem Eigenkapital und ältere Personen mit komplexen Einkommenssituationen, heißt es in einer Aussendung von Raiffeisen Immobilien. Eine aktuelle Umfrage, die das Unternehmen bei Gallup in Auftrag gegeben hat, zeigt: Der Traum vom Eigenheim ist in Österreich dennoch ungebrochen. Zwei Drittel der Befragten (67 %) wünschen sich ein Einfamilienhaus, weitere 22 % eine Eigentumswohnung. Gleichzeitig waren die Hürden für eine Finanzierung zuletzt hoch – insbesondere durch das Zusammentreffen gestiegener Zinsen mit den strengen KIM-Vorgaben, die fixe Eigenmittelquoten, Schuldendienstgrenzen und Maximal-Laufzeiten vorschrieben.
 
Laut der Raiffeisen Immobilien Umfrage halten 59 % der Österreicher:innen folglich eine Erbschaft für die derzeit realistischste Option zur Immobilienfinanzierung. Erst danach folgen Hypothekarkredite (42 %) und geförderte Landesdarlehen (39 %). „Viele Menschen gehen also davon aus, dass die Schaffung von Eigentum ohne familiäre Unterstützung kaum mehr möglich ist“, sagt Peter Weinberger, Sprecher von Raiffeisen Immobilien Österreich. „Das Auslaufen der KIM-Verordnung könnte daher zumindest ein wichtiger psychologischer Impuls für den Markt sein – es könnte wieder mehr Kundinnen und Kunden ermutigen sich um eine Eigenheimfinanzierung zu bemühen.“ Prokurist Peter Mayr, Raiffeisen Immobilien Österreich, sieht die neue Situation vorsichtig optimistisch: „Junge Familien und Erstkäufer:innen könnten wieder realistischere Chancen auf ein Eigenheim bekommen. Voraussetzung ist jedoch eine angepasste Regulierung die Flexibilität und individuelle Kreditbeurteilung ermöglicht, statt pauschal bürokratische Hürden aufzubauen.“
 
Strenge Kriterien dürften bleiben
Und genau daran könnte es hapern. Denn die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in einem Rundschreiben im Juni weiterhin strenge Vergabekriterien empfohlen. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, bei Auffälligkeiten darf die Behörde aber dennoch prüfen. Auch nach Auslaufen der KIM-Verordnung kommen also neuerlich bürokratische Hürden auf Banken und ihre Kund:innen zu. „Zur Unzeit, denn viele Haushalte und Unternehmen stehen derzeit durch hohe Kosten ohnehin unter großem Druck“ meint Weinberger. Ein Zurück zur Vergabepraxis vor der KIM-Verordnung wird es demnach wohl nicht geben, auch weil die Zinssituation sich geändert hat. Mayr: „Eine neuerliche bürokratische Regelung braucht es nicht. Im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kund:innen werden Banken die Balance zwischen Ermöglichung und nachhaltiger Finanzplanung ohnehin wahren. Eine ausgewogene Kombination aus Fördermitteln, fairer Kreditbeurteilung und gesicherter Rückzahlungsfähigkeit ist der Schlüssel zu einem gesunden Immobilienmarkt.“
 
In der derzeitigen Situation können geförderte Darlehen der Bundesländer – etwa Wohnbauförderungen oder Jungfamilienkredite - gerade für Erstkäufer:innen ein entscheidender Hebel sein, um Startkapital zu mobilisieren – auch dort wo Erbschaft oder familiäre Unterstützung keine Option sind. Weinberger und Mayr raten daher allen Kaufwilligen: „Zur Bank des Vertrauens zu gehen, um die persönlichen Finanzierungsspielräume und mögliche Förderungen berechnen zu lassen, ist aktuell wichtiger denn je.“

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