Montag, Dezember 23, 2024

Bundesenergieeffizienzgesetz nun am 9.7 verabschiedet

 

Energieeffizienz in Unternehmen nun gesetzlich gefordert.

 

Laut § 9 des Bundesenergieeffizienzgesetzes haben große Unternehmen entweder in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Jahre, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem in Übereinstimmung mit den Norm ISO 50001 (Energiemanagement) oder ISO 14001 oder EMAS (Umweltmanagement) aufzubauen und umzusetzen. Die Einführung des Managementsystems oder die Durchführung des Energieaudits, deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse sowie die allfällig gesetzten Effizienzmaßnahmen für jedes Jahr sind bis zum 28. Februar des Folgejahres der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle zu melden.

 

Erkenntnisse aus den knapp 100 qualityaustria Energiemanagementaudits nach ISO 50001 in den letzten drei Jahren sowie aus dem ersten qualityaustria Forum Energie- und Materialeffizienz am 28. Mai 2014 zeigen, dass der Energieplanungsprozess der entscheidende Hebel ist, um einerseits eine fundierte Ausgangssituation zu gewinnen, andererseits um gezielt und systematische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Die Einsparpotenziale betragen bis zu 20 Prozent und mehr. Diese energetische Ausgangsbasis nach ISO 50001 stellt auch eine ausgezeichnete Grundlage dar, die Energieverbräuche in Kohlendioxidäquivalente umzurechnen. Damit bekommt man eine solide Basis für die glaubwürdige Aussage, klimaneutral zu produzieren.

Viel Erfolg mit Qualität!

Axel Dick

www.qualityaustria.com

 

 

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