Montag, Dezember 23, 2024
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So gelingt eine reibungslose Rufnummernmitnahme

Der Wechsel des Telekommunikationsanbieters bedeutet oft den Verlust seiner alten Rufnummer. Dies wiederum führt dazu, die Zahlenfolge der neuen Telefonnummer auswendig lernen zu müssen und darauf zu achten, diese jeglichen Familienmitgliedern und Freunden mitzuteilen. Die praktische Option der Rufnummernmitnahme ermöglicht es hingegen, seine bestehende Nummer zu behalten und weiterhin zu nutzen. Firmenhandy.at erläutert nachfolgend die wichtigsten Fragestellungen bezüglich einer Rufnummernmitnahme, um mögliche Komplikationen des Wechsels vermeiden zu können.

Definition der Rufnummernmitnahme
Eine Rufnummernmitnahme (auch „Portierung" genannt) beschreibt die Beibehaltung der bisherigen Rufnummer im Falle eines Anbieterwechsel im Bereich der Telekommunikation. Als gesetzliche Grundlage für eine solche Übernahme fungiert das sogenannte Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses besagt, dass die bisherigen Anbieter dazu verpflichtet sind, ihre Leistungen bei Vertragskündigungen nicht sogleich abzustellen, d.h. auch Mitnahmen von Rufnummern inklusive Übernahme der Vorwahl zu gewährleisten. Dies sorgt im Übrigen dafür, dass sich Netzanbieter von Gesprächspartnern nicht an der Vorwahl ablesen lassen.

Voraussetzungen für eine Portierung
Für einen erfolgreichen Abschluss der Rufnummernmitnahme muss gegeben sein, dass ein Wechsel des Netzes oder des Providers vorliegt. Bei Letzterem spielt es keine Rolle, ob der neue Tarif über dasselbe oder aber ein anderes Netz läuft. Des Weiteren darf der neue Tarif keinen reinen Datentarif darstellen. Denn bei solchen werden keine Handynummern vergeben, da sie sich lediglich auf das Surfen im Internet, nicht aber auf das Telefonieren beziehen. Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass ein Portierungsantrag keinesfalls eine Vertragskündigung bedeutet; ein Vertrag muss zusätzlich gekündigt werden. Hierfür finden sich einige nützliche Vorlagen im Internet.

Ablauf der Rufnummernmitnahme

Zunächst ist es unabdingbar, seinen alten Vertrag zu kündigen. Eine Portierung erfolgt schließlich über das Stellen eines Antrags auf Nummernübertragung (NÜVI). Besagter Antrag ist beim vorherigen Anbieter einzuholen oder auf verschiedenen Websites kostenfrei zum Download erhältlich. Sofern die Ausstellung der NÜVI stattfand, ist diese 90 Tage lang ab Ausstellungsdatum gültig. Die Rufnummernmitnahme sollte im Falle einer Vertragskündigung allerspätestens 14 Tage nach Kündigungstermin bzw. Vertragsende vollzogen sein, andernfalls droht der Verlust der alten Nummer und die NÜVI verliert trotz nicht vollendeter 90 Tage ihre Gültigkeit.

Zeitpunkt und Dauer einer Portierung
Üblicherweise sind Rufnummernmitnahmen im Mobilfunk zu jeder Zeit möglich. Bei Festnetznummern gilt, dass solche ausschließlich im gleichen Ortsnetz übertragen werden können. Der Vorgang kann sowohl im laufenden Vertrag als auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vorgenommen werden. Jedoch ist es wichtig zu beachten, eine Rufnummernmitnahme rechtzeitig zu beantragen, da eine Portierung von Festnetznummern aus technischen Gründen bis zu 21 Tage und die von Mobilfunknummern in der Regel fünf bis zehn Tage andauern kann. Daher empfiehlt es sich im Mobilfunkbereich, mindestens 14 Tage vorher und im Festnetzbereich mindestens 21 Tage im Vorhinein, einen Antrag auf Mitnahme der Rufnummer zu stellen. So wird gewährleistet, ohne Unterbrechungen auf seiner Nummer erreichbar zu sein. Bei einer Portierung der Rufnummer zum Vertragsende sollte sich unbedingt über die jeweiligen Fristen des Anbieters informiert werden. Je nach Anbieter kann ein Antrag auf Rufnummernmitnahme frühestens vier Monate vor Ende des Vertrags oder auch bis zu drei Monate nach Ende des laufenden Vertrags erfolgen. Dahingegen findet eine Portierung im Falle des Wechsels aus einem Prepaid-Tarif normalerweise sofort statt, da hier keine Bindung an eine Vertragslaufzeit besteht.

Kosten einer Rufnummernmitnahme
In Folge des neuen Telekommunikationsgesetzes vom 1. Dezember 2021 ist eine Mitnahme der Telefonnummer für Endkunden kostenfrei. Zuvor wurden in der Regel 20 bis 30 Euro in Rechnung gestellt. Das neue Gesetz verfolgt damit das Ziel, den Verbraucherschutz sichtbar zu verbessern. Falls allerdings doch einmal Gebühren fällig sein sollten, sind diese vom Antragsteller zu tragen. Jedoch übernimmt der neue Anbieter zumeist alle Kosten.

Hilfe bei der Portierung
Da eine Rufnummernmitnahme oftmals unübersichtlich ist und Fristen unbedingt eingehalten werden müssen, bieten viele Unternehmen mittlerweile nicht mehr nur Beratung beim Wechsel der Telekommunikationsverträge, sondern auch Hilfe bei einer Portierung an. Sie informieren die Kundschaft über sämtliche Kriterien, die es zu beachten gilt und koordinieren die Mitnahme fachgerecht, damit ihre Kunden weiterhin zuverlässig erreichbar sind.

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