Endlich ist es so weit: Ein Entwurf zur Novelle des Bundesvergabegesetzes wurde vom Bundeskanzleramt an das Wirtschaftsministerium übermittelt.
Einige Punkte werden noch vor Begutachtung der Gesetzesvorlage diskutiert. Hoffentlich schnell und mutig! Die Experten haben ihre Arbeit getan, jetzt müssen politische Entscheidungen folgen.
Wie bei jeder Veränderung gibt es natürlich auch zu dieser geplanten Novelle Kritik und Gegenwind. Unverständliche »Killerargumente«, wie zum Beispiel hinsichtlich der Einführung eines Bestangebotsprinzips, wurden von bezahlten »Lobbyisten« im Auftrag von öffentlich ausschreibenden Stellen kolportiert. Von steigender Korruption bis zur Verteuerung ist die Rede. Fakt ist, dass Ausschreibungen in Zukunft inhaltlich so gestaltet werden müssen, dass Lohn- und Sozialdumping verhindert werden. Das bedeutet in der Vorbereitung einer Ausschreibung und Prüfung der Angebote natürlich einen Mehraufwand für die ausschreibenden Stellen.
Wir brauchen aber diese Novelle wie einen Bissen Brot, um Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich zu halten. Ein Blick auf Baustellen zeigt, was dort in letzter Zeit abgeht: Subunternehmer und EPUs aus dem Ausland arbeiten öffentliche Aufträge, mit unseren Steuern finanziert, zu Tag- und Nachtzeiten ab. Parallel dazu müssen unsere Gewerbebetriebe Eigenpersonal und Lehrlinge reduzieren. Die steigende Arbeitslosigkeit am Bau trotz gleich bleibender Baukonjunktur beweist diesen Negativtrend.
Jetzt sind mutige politische Entscheidungen und Patriotismus für ein neues Bundesvergabegesetz »mit Zähnen« gefragt, das tatsächlich zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping wirksam bei öffentlichen Ausschreibungen eingesetzt werden muss. Jede Vergabe an ein heimisches Unternehmen rechnet sich volkswirtschaftlich von der ersten Minute an. Dazu braucht man weder eine Studie noch bezahlte »Experten«.