Tuesday, October 14, 2025

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Die österreichische Justiz ist stark ausgelastet. Dies verursacht nicht nur hohe Kosten für den Staat, sondern verlängert auch die rechtliche Unsicherheit für die Betroffenen. Eine Möglichkeit, die Effizienz des Justizsystems zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, liegt in der Entlastung der Gerichte durch die Übertragung bestimmter nichtstrittiger Verfahren an Notar:innen - so ein Kommentar der Österreichischen Notariatskammer.

Bild: iStock

Die österreichischen Gerichte stoßen zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Lange Verfahrensdauern verzögern die Rechtsprechung, belasten Bürger:innen sowie Unternehmen und führen zu hohen staatlichen Kosten. Derzeit dauert eine gerichtliche einvernehmliche Scheidung im Durchschnitt sechs Monate ab Einreichung. Verglichen mit anderen Ländern zeigt Österreich Aufholbedarf. Mehr als 80 Prozent aller Scheidungen sind in Österreich einvernehmlich und könnten daher potenziell durch unabhängige und unparteiliche Dritte abgewickelt werden. Diese zusätzliche Option zu ermöglichen, könnte die Effizienz der Justiz steigern und gleichzeitig benötigte Ressourcen für Streitfälle freisetzen.

Die Verlagerung bestimmter Verfahren an Notar:innen gewährleistet, dass hohe Rechtsstaatlichkeitsstandards aufrecht bleiben. Bereits heute üben Österreichs Notar:innen bestimmte Funktionen als Gerichtskommissäre für die Justiz aus. Dieses bewährte System sollte nun auch vor dem Hintergrund fiskalischen Sparnotwendigkeiten erweitert werden Durch die Beschleunigung der Bearbeitungszeit sind nicht nur Einsparungen auf volkswirtschaftlicher Ebene zu erwarten, sondern es wird auch das Vertrauen in den Rechtsstaat und den Wirtschaftsstandort gestärkt. Prof. Christian Helmenstein des Economica Instituts bestätigt: „Die Übertragung bestimmter Verfahren an Notar:innen würde die Justiz erheblich entlasten. Dadurch erwarten wir schnellere Entscheidungen sowie Wohlfahrtsgewinne aufgrund reduzierter volkswirtschaftlicher Kosten.“

Best-Practice-Beispiele aus der EU

Andere europäische Länder haben bereits erfolgreich Modelle zur Entlastung der Justiz umgesetzt. In Spanien kann eine einvernehmliche Scheidung durch die Übertragung an Notar:innen statt in 86 bereits in 28 Tagen abgeschlossen werden. Ein Blick nach Estland zeigt, dass 50 Prozent der Scheidungen über das Standesamt, 20 Prozent über Notar:innen und nur 30 Prozent vor Gericht abgewickelt werden. Während eine Scheidung vor Gericht im Schnitt 86 Tage dauert, kann sie beim Notar in nur einem Monat abgeschlossen werden.

Auch die Kosten sind bei einer einvernehmlichen Scheidung über eine:n Notar:in meist deutlich geringer, da die Gebühren einem gesetzlich festgelegten Tarif folgen. Ein weiterer essenzieller Vorteil ist die rechtliche Beratung durch Notar:innen als unparteiliche und neutrale Personen, die Gerichte nicht leisten können. Das reduziert Streitigkeiten nach der Scheidung.

Eve Potter, Notarin aus Estland betont: „Unsere Erfahrung zeigt, dass außergerichtliche Scheidungen nicht nur schneller und kostengünstiger sind, sondern auch den Paaren helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die notarielle Beratung ermöglicht es, Streitigkeiten frühzeitig zu vermeiden und somit auch die Justiz langfristig zu entlasten.“ Diese Beispiele zeigen, dass außergerichtliche Verfahren bei Notar: innen nicht nur Zeit sparen, sondern auch rechtliche und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.

Gesellschaftlicher Nutzen

Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse der Bürger:innen: Verkürzte Wartezeiten bedeuten weniger Belastung für Betroffene. Die Kosten sind im Vergleich zu Gerichtsverfahren geringer. Zudem bieten Notar:innen flächendeckend flexible Terminvergaben an, was den Zugang zum Recht erleichtert. Ein unkompliziertes Verfahren ermöglicht eine effizientere Rechtsdurchsetzung und eine höhere Zufriedenheit der Bürger:innen.

Laut einer 2024 durchgeführten Studie bevorzugt eine klare Mehrheit der Befragten einvernehmliche Scheidungen im Notariat gegenüber einer gerichtlichen Scheidung. Dies steht im Einklang mit dem aktuellen EU-Trend zur Justizentlastung. Neben Estland ist diese Praxis in sechs weiteren EU-Ländern bereits, zum Teil seit mehr als zehn Jahren, etabliert.

Besonders Frauen, die in langwierigen und kostenintensiven Scheidungsverfahren oft finanziell und emotional benachteiligt sind, könnten von dieser Reform profitieren. Daher ist der Schutz des Schwächeren und damit die Findung einer Balance zwischen den Betroffenen essenzieller Bestandteil des schnelleren und unkomplizierteren Verfahrens bei Notar:innen.

„Die Umsetzung einer Reform zu einvernehmlichen Scheidungen vor der Notarinnen oder dem Notar in Österreich könnte zu einem gerechteren, konfliktvermeidenden und damit effizienteren und kostenschonenderen Justizsystem führen, das die Bedürfnisse der Bürger:innen in den Mittelpunkt stellt. Dies zeigen die Erfahrungen aus anderen EU-Staaten“, betont Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, abschließend.

EU-weite Zusammenarbeit

Um den europaweiten Austausch und die Zusammenarbeit zu fördern, wurde das Projekt Justice Without Litigation unter österreichischer Federführung ins Leben gerufen. Das bis Ende 2026 laufende Projekt soll die Rechtssicherheit im EU-Raum stärken, Entbürokratisierung und Modernisierung der Justizsysteme vorantreiben und den einfachen Zugang zu Rechtsdienstleistungen in der gesamten EU gewährleisten. Zentrale Themen und länderübergreifende Arbeitsgruppen greifen dabei wichtige Fragestellungen auf, darunter auch einvernehmliche Scheidungen. Ziel ist es, Vorschläge für Justizreformen zu erarbeiten und ein spezialisiertes europäisches Netzwerk zu etablieren, das eine enge Zusammenarbeit der Notariate ermöglicht, bewährte Verfahren austauscht und eine harmonisierte Herangehensweise fördert.

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