Donnerstag, Juni 25, 2026

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Hitzeschutz am Bau beginnt vor dem ersten Spatenstich. Deshalb fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) öffentliche Auftraggeber auf, Hitzeschutz als fixes Vergabekriterium zu verankern.

Bauarbeiter bei Sonnenuntergang auf Baustelle

Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2026 wurden die Möglichkeiten geschaffen, soziale und ökologische Kriterien stärker in Ausschreibungen einzubeziehen. Damit können öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Bauaufträgen auch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten berücksichtigen. Betriebe, die nachweislich Hitzeschutz umsetzen – etwa durch Trinkwasserversorgung, Beschattung, angepasste Arbeitszeiten oder die Nutzung der BUAK-Hitzefrei-Regelung – sollen laut GBH im Rahmen sozialer und qualitativer Zuschlagskriterien besser bewertet werden. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Die GBH fordert: Hitzeschutz gehört künftig als fixes Kriterium in jede öffentliche Ausschreibung.

Hitzeschutz beginnt vor dem ersten Spatenstich
Ob Trinkwasser, Beschattung, angepasste Arbeitszeiten oder die Möglichkeit auf Hitzefrei – viele Schutzmaßnahmen müssten bereits bei der Planung eines Bauprojekts berücksichtigt werden. "Wer Hitzeschutz erst auf der Baustelle diskutiert, ist oft zu spät dran. Deshalb muss er bereits bei der Ausschreibung mitgedacht werden", so Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender.

Die öffentliche Hand hat eine Vorbildwirkung
Gemeinden, Länder und der Bund vergeben jedes Jahr Bauaufträge in Milliardenhöhe. Jede Vergabe sei auch eine Entscheidung darüber, unter welchen Bedingungen auf österreichischen Baustellen gearbeitet wird. Öffentliche Auftraggeber hätten deshalb eine besondere Verantwortung. Wer diese ernst nehme, denke den Schutz der Beschäftigten von Anfang an mit. „Wer einen Bauauftrag vergibt, entscheidet auch darüber, wie auf dieser Baustelle gearbeitet wird. Das neue Vergaberecht gibt uns erstmals die Möglichkeit, Hitzeschutz schon bei der Ausschreibung mitzudenken. Diese Chance müssen wir nutzen. Wer den Auftrag vergibt, trägt auch Verantwortung für die Menschen, die ihn ausführen“, sagt Muchitsch.

Appell auch an private Auftraggeber
Die GBH appelliert auch an private Bauherren und Auftraggeber. Hitzeschutz soll Teil von Bauverträgen und Ausschreibungen werden. Wer Betriebe beauftragt, kann nachfragen, welche Maßnahmen für die Beschäftigten vorgesehen sind. Wer Verantwortung übernimmt, kann jene Unternehmen belohnen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich schützen.

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