Saturday, May 30, 2026

Mehrwert für Manager

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Mit der Forschungsprämie und der FFG-Förderung stehen Österreichs Wirtschaft effiziente Hebel für die Finanzierung von Innovationen zur Verfügung. Doch viele Unternehmen lassen diese Potenziale ungenutzt.

Bild: iStock

Manche Mythen halten sich beharrlich – das wissen auch die Steuerberaterin Natascha Stornig-Wisek und die Chemikerin Sonja Schitter-Sollner. Beide Expertinnen der Kanzlei LeitnerLeitner beraten Unternehmen hinsichtlich möglicher Förderpotenziale im F&E-Bereich. „Wir entwickeln doch nur direkt für den Kunden“ oder „Der Aufwand für die Antragstellung ist viel zu groß“ sind nur zwei Argumente, mit denen sie häufig konfrontiert sind.

Diese Vorurteile lassen sich leicht entkräften: Die Forschungsprämie ist ein bewusst niederschwellig gestaltetes Instrument, das rasch finanziellen Spielraum für Investitionen schafft. 14 % der F&E-Aufwendungen werden über das Finanzamt als Cash-Back – nicht als Steuerfreibetrag – rückerstattet, unabhängig von der Ertragssituation. „Die Forschungsprämie ist ein direkter Liquiditätshebel für Unternehmen. Sie stärkt die Innovationskraft, auch rückwirkend und in Kombination mit weiteren Förderungen“, erklärt Natascha Stornig-Wisek.

Für die Zuerkennung der Forschungsprämie sind die Kriterien des Frascati Manual der OECD sowie der österreichischen Forschungsprämienverordnung maßgeblich. Förderfähig sind demnach Projekte, die neuartig sind, über Routineänderungen hinausgehen und auf wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen aufbauen. Im Fokus steht besonders die experimentelle Entwicklung von verbesserten Produkten, Verfahren oder Materialien. „Viele Unternehmen unterschätzen, wie breit der F&E-Begriff tatsächlich gefasst ist“, meint Sonja Schitter-Sollner. Auch hinsichtlich der Organisationsform bietet die Forschungsprämie Spielraum: Für Auftragsforschung gibt es im EU- oder EWR-Raum eine Prämie von bis zu 140.000 Euro pro Jahr, für eigenbetriebliche Forschung gilt keine Obergrenze. In die Bemessungsgrundlage fallen neben Löhnen und Gehältern auch Materialkosten, Investitionen in Gebäude und Anlagen sowie anteilige Gemeinkosten.

Chance für KMU

Zusätzlich zur Forschungsprämie können Unternehmen auch eine F&E-Direktförderung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) beantragen. Diese ist für wirtschaftlich heiklere Vorhaben gedacht, die einen hohen Innovationsgrad und ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Gefördert werden 70 % der Forschungsaufwendungen mit einem Mix aus Zuschuss und optionalem Darlehen. Der Zuschuss beträgt maximal drei Millionen Euro pro Jahr, beschränkt auf maximal fünf Jahre. Die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren ist damit unter Umständen fast bis zur Marktreife finanzierbar.

Trotz der attraktiven Rahmenbedingungen scheuen viele Unternehmen die Antragstellung – sei es wegen vermeintlicher Komplexität der Einreichung oder Unsicherheit, ob ihre Projekte auch innovativ genug sind. „Unternehmen unterschätzen häufig ihre eigenen Entwicklungsleistungen. Gerade in KMU finden viele förderfähige Aktivitäten statt, sie werden nur nicht als solche erkannt“, sagt Stornig-Wisek. So sind etwa Produkte oder Verfahren, die eigens für einzelne Kunden entwickelt wurden, nicht per se von der FFG-Förderung ausgenommen. Entscheidend ist, ob im Rahmen des Projekts übertragbares Wissen entsteht, das im Unternehmen bleibt und auch bei anderen Anwendungen eingesetzt werden kann.

Die Befürchtung, dass sensible Informationen nach außen dringen, kann Expertin Schitter-Sollner ausräumen: „Gerade bei strategischen Zukunftsthemen ist diese Sorge verständlich, aber unbegründet.“ Für Förderstellen und Gutachten gilt eine gesetzlich verankerte Geheimhaltungspflicht – Unternehmensdaten sind damit verlässlich geschützt.

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