Samstag, Dezember 21, 2024
In England und den USA sind sie längst üblich, seit Ende 2009 gibt es auch bei uns die Möglichkeit, Bau­strei­tigkeiten zwischen Unternehmen außergerichtlich bei einer Schlichtungsstelle beizulegen. Das Ziel sind kürzere und vor allem billigere Verfahren. »In Großbritannien gehen nur noch 5 % aller Streitigkeiten vor Gericht, die restlichen 95 % werden von der Schlichtungsstelle gelöst«, weiß Bauinnung-Geschäftsführer Manfred Katzenschlager.
Die Kosten betragen pauschaliert 1.900 Euro, der Antrag ist beim zuständigen Landesgericht einzubringen.
Auch die Versicherungsbranche reagiert bereits auf die neue Einrichtung. Als erstes Institut bietet Styriawest maßgeschneiderte Rechtsschutzlösungen rund um die Schlichtungsstelle.

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