Im April wurde ein Verfahren wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes gegen das Frauenwohnprojekts [ro*sa] Donaustadt eingeleitet. Nun kam die Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt zur Auffassung, dass weder durch den Verein [ro*sa] Donaustadt noch durch die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige GmbH, eine Diskriminierung des Antragstellers aufgrund des Geschlechts gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Vielmehr handelt es sich um eine gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Männern und Frauen aufgrund der Tatsache, dass alleinstehenden und alleinerziehenden Frauen der Zugang zu leistbarem Wohnraum erschwert ist.
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