Ab 2023 sind alle Gaslieferanten dazu verpflichtet, Auskunft über die Herkunft ihres Gases zu erteilen. Als Grundlage für die Gaskennzeichnung dienen wie beim Strom sogenannte Herkunftsnachweise. Die E-Control ist auf Basis der europäischen und nationalen Gesetzgebung die zuständige Behörde für die Ausstellung und Überwachung der Nachweise und der Gaskennzeichnung. Zunächst liege der Fokus auf erneuerbaren Gasen, heißt es bei der Behörde. Denn für vollumfängliche Kennzeichnungen für fossiles Gas stehen noch nicht ausreichend Nachweise zur Verfügung.
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