Eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) hat den Sozialausschuss passiert. Sie beruht über weite Strecken auf einer Sozialpartnervereinbarung.
Mit der BUAG-Novelle wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Überbrückungsgeld bereits ab dem 58. Lebensjahr zu beziehen statt wie bisher mit 58,5. Außerdem ist vorgesehen, für die Berechnung des Überbrückungsgeldes künftig den Lohn der letzten fünf Jahre und nicht nur des letzten Jahres heranzuziehen. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping sind Teil des Gesetzentwurfs, etwa was Scheinentsendungen und den Informationsaustausch zwischen Kontrollbehörden betrifft.
Auch eine Finanzierungslücke im Bereich der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter soll mit der Novelle geschlossen werden. Dafür werden heuer etwa Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur teilweisen Finanzierung des Überbrückungsgeldes in der Höhe von bis zu elf Mio. € in den Schlechtwettertopf umgeleitet. Auch jene zwei Mio. €, die der Bund der BUAK zur Deckung des Personalaufwandes für Sozialbetrugsbekämpfung überweist, können wieder für Schlechtwetterentschädigungen verwendet werden. Ab 2022 wird die Finanzierung dann systematisch umgestellt: Die Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt und der Bundesbeitrag zur Sozialbetrugsbekämpfung werden zur Gänze eingestellt, im Gegenzug werden jedes Jahr 13 Mio. € aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in den Schlechtwettertopf fließen.