Bis 31. August 2019 müssen anonyme Wertkarten registriert werden, sonst ist das Aufladen ab 1. September nicht möglich. Grund ist eine gesetzliche Identifizierungspflicht. Eine Auswertung von Magenta Telekom im eigenen Mobilfunknetz zeigt: Jede fünfte Wertkarte wird nicht in einem Handy verwendet. Das bedeutet: 20 Prozent der Wertkarten befinden sich in sonstigen Geräten und könnten im Zuge der Registrierungspflicht übersehen oder vergessen werden.
Neben dem offensichtlichen Smartphone kommen Geräte wie Alarmanlagen, Kameras und Smart Home in Frage. Smart Meter mit intelligentem Strom-, Gas- und Wasserzähler, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, WLAN-Hotspot oder ein Navi im Auto sowie Internet-Router, Notebooks und Tablets werden ebenfalls genannt.
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