Mittwoch, November 20, 2024
Eine Novelle des Mediengesetzes, die mit 1. März 2009 in Kraft getreten ist, sieht eine Ablieferung aller öffentlich zugänglichen Onlinemedien an die Österreichische Nationalbibliothek vor, wenn diese eine .at-Domain oder inhaltlichen Bezug zu Österreich aufweisen.

Da immer mehr sammelwürdige Publikationen nur noch online verlegt werden, soll mit dem Projekt Webarchivierung der Österreichischen Nationalbibliothek der zunehmenden Gefahr von Sammellücken bei Bibliotheken entgegengesteuert werden. Bettina Kann, Leiterin der Hauptabteilung Digitale Bibliothek der Österreichischen Nationalbibliothek, erklärt die Bedeutung der Mediengesetznovelle:  "Die Österreichische Nationalbibliothek hat die Aufgabe, unser kulturelles Erbe zu sammeln, zu archivieren und zugänglich zu machen, mit dem Ziel das "österreichische Internet" für die Nachwelt zu erhalten".

Betroffen von der Mediengesetznovelle sind alle Inhaberinnen und Inhaber von Onlinemedien. Sie sind nach schriftlicher Aufforderung der Österreichischen Nationalbibliothek zur Ablieferung verpflichtet. "Die Ablieferungspflicht erfolgt hauptsächlich mittels Web-Harvesting. Es ist daher in der Regel keine technische Vorbereitung erforderlich, dennoch sehen wir es als unsere Aufgabe an, umfassend zu informieren und alle offenen Fragen zu beantworten", betont ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger.

Eine Zusammenfassung der Frequently Asked Questions zu Ablieferung von Online Publikationen & Webarchivierung finden Interessierte unter www.onb.ac.at/about/faq.htm.

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