Sonntag, Dezember 29, 2024

Die Bedeutung der Versorgungssicherheit sowie die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes stellen zusätzliche Anforderungen an den Erdgastransport. Daher muss der Regulierungsbehörde E-Control jährlich ein zehnjähriger „Koordinierter Netzentwicklungsplan“ bzw. eine sogenannte „Langfristige Planung“ zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser Verpflichtung sind die österreichischen Fernleitungsnetzbetreiber, in Koordination mit dem Marktgebietsmanager, sowie der Verteilergebietsmanager auch heuer wieder nachgekommen. „Durch die Genehmigung der Pläne durch die E-Control wird sichergestellt, dass die betroffenen Marktteilnehmer den Anforderungen für eine weiterhin hohe Versorgungssicherheit im Gasbereich in Österreich Rechnung tragen. Die Netzentwicklungspläne für das Jahr 2017 wurden nun aktuell von der E-Control genehmigt“, erläutert Wolfang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control.

Der Infrastrukturstandard ist ein im Rahmen der Verordnung der Europäischen Union über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (VO (EU) Nr. 2010/994) festgelegtes Kriterium. „Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Leitungskapazität so dimensioniert ist, dass eine sehr hohe Nachfrage auch bei Ausfall der größten Einzelinfrastruktur gedeckt werden kann. Im Marktgebiet Ost beträgt das aktuelle Ergebnis dieser sogenannten n-1 Formel 233 Prozent gemäß den Berechnungen in den nun genehmigten Netzentwicklungsplänen. Der Infrastrukturstandard gilt ab 100 Prozent als erreicht. Die österreichische Erdgasinfrastruktur ist somit bei einem Ausfall der größten Einzelinfrastruktur bestens gewappnet.“, zeigt sich Urbantschitsch zufrieden.

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