Donnerstag, November 28, 2024

Das neue Vergaberecht hat durchaus seine Tücken, die Komplexität hat für die ausschreibenden Stellen durch das Bestbieterprinzip deutlich zugenommen. Um die öffentlichen Auftraggeber vergabefit zu machen, wurde von den Sozialpartnern ein Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet.

Die größten Befürchtungen haben sich bislang nicht bewahrheitet. Durch die steigende Komplexität, die das Bestbieter- gegenüber dem Billigstbieterprinzip nach sich zieht, wurde von Kritikern mit einer »Flut an Einsprüchen« gerechnet. Schließlich obliegt es dem Auftraggeber, welche Kriterien er konkret anwendet und wie er sie gewichtet. Zu diesem Einspruchsreigen ist es bislang aber nicht gekommen, wie Rechtsanwalt Stephan Heid bestätigt. Nicht einmal eine erhöhte Zahl an Überprüfungen sei feststellbar. Damit das auch in Zukunft so bleibt, haben die Bausozialpartner einen Bestbieterkriterienkatalog erarbeitet, der öffentlichen Auftraggebern als Hilfestellung dienen soll. »Es ist wichtig, die ausschreibenden Stellen sicher in ein neues Ausschreibungssystem überzuleiten. Mit diesem Katalog können sich ausschreibende Stellen rechtskonform orientieren und beliebig Zuschlagskriterien auswählen«, so Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz.

Der Katalog beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien (sie­he Kasten) auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine. Wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden, obliegt nach wie vor dem Auftraggeber, es muss neben dem Preis aber zumindest ein Qualitätskriterium zum Zug kommen. Der Katalog soll unter Einbeziehung der praktischen Erfahrungen der Auftraggeber und Auftragnehmer laufend angepasst und adaptiert werden. 

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