Freitag, Dezember 27, 2024

Seit 1. März ist das neue Vergaberecht in Kraft. Es wird aber schon an den nächsten Maßnahmen gearbeitet.Auf der Agenda der Sozialpartner-Initiative »Faire Vergaben« stehen eine Mindestbonität für Unternehmen bei Angebotslegung, ein Mindestumsatz des Anbieters, der in einem vernünftigen Verhältnis zum Auftragswert steht, eine Meldeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers über die beauftragten Anbieter an eine Baustellendatenbank, eine Auftraggeberhaftung sowohl für Öffentliche wie auch Private bei Beauftragung von entsandten Arbeitnehmern von ausländischen Firmen. Außerdem fordert die Initiative von öffentlichen Auftragnehmern, Zutrittskontrollen auf Großbaustellen einzuführen. 

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