Exakt vor einem Jahr brachten wir das erste Sonderheft »Recht am Bau« auf den Markt. Darin ging es ausschließlich um für die Bau- und Immobilienwirtschaft relevante juristische Themen. Es war eine Art Sammelband teils bereits veröffentlichter und aktualisierter Artikel sowie völlig neuer Beiträge. Wichtig war der Servicegedanke. Unsere Leser*innen sollten einen unmittelbaren Mehrwert aus jedem einzelnen Artikel ziehen können. Für ein Fachmedium durchaus ungewöhnlich, sollte es ein Magazin für und nicht über die Branche sein.
Das positive Feedback auf dieses Heft war so überwältigend, dass wir zu Wiederholungstätern wurden. Es freut mich, dass es auch heuer wieder gelungen ist, einige der renommiertesten Kanzleien in Sachen Bau- und Immobilienrecht an Bord zu holen, um mit ihnen gemeinsam das vorliegende Heft zu gestalten.