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Hitzeschutz am Bau wird Pflicht
Politik, Gewerkschaft und Bauwirtschaft ringen um praktikable Umsetzung der neuen Verordnung.

Bild: Karl-Heinz Strauss, PORR CEO; Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz; © Florian Schrötter
Ab 2026 sollen Unternehmen verpflichtet sein, Beschäftigte bei extremer Hitze besser zu schützen. Was das in der Praxis bedeutet, ist Gegenstand laufender Diskussionen – ebenso wie Fragen der Umsetzbarkeit. Bei einem Pressegespräch auf dem Werksgelände des Baukonzerns PORR in Wien sprachen Arbeitsministerin Korinna Schumann, Gewerkschafter Josef Muchitsch und PORR-CEO Karl-Heinz Strauss über Inhalte und Herausforderungen der geplanten Hitzeschutzverordnung.
„In Kranführerkabinen messen wir teilweise bis zu 60 Grad“, sagte Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz. „Da geht es nicht nur um Komfort, sondern um Sicherheit.“ Bisher habe es lediglich freiwillige Maßnahmen gegeben - da diese kaum genutzt wurden, waren sie für Muchitsch unzureichend. „Es ist für mich so wichtig, dass jetzt dieses Problem, Arbeiten unter Hitze, eben auch dort angekommen ist, wo es hingehört – in der Politik, um hier auch gesetzliche Maßnahmen zu setzen.“ Aus seiner Sicht ist klar: „Hitze kann man nicht abschaffen – wer sie ignoriert, gefährdet Menschenleben.“
Von der Verordnung zur Umsetzung
Die neue Verordnung befindet sich bis 20. August 2025 in Begutachtung und soll am 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Arbeitgeber:innen sollen künftig verpflichtet werden, ab einer Hitzewarnung der Stufe 2 – ausgegeben von GeoSphere Austria; entspricht einer gefühlten Temperatur von 30 bis 34 Grad – konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Vorgesehen ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan, der laut Arbeitsministerium unter anderem Gefahrenbeurteilungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Notfallpläne sowie Maßnahmen für besonders gefährdete Arbeitnehmer:innen enthalten soll. Außerdem sollen Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel künftig verpflichtend mit einer Kühlung oder Klimatisierung ausgestattet sein – mit Übergangsfristen für die technische Umsetzung.
Strauss schilderte die bisherige Praxis seines Unternehmens: „Organisatorisch arbeiten wir mit Jobrotation und verlegen, wo es geht, die Arbeit in die frühen Morgenstunden, damit wir z. B. bereits um 14:30 Uhr Schluss machen können. Das funktioniert aber nur, wenn es uns die Gemeinden auch ermöglichen, früher loszulegen.“
Er stellte klar: „Wer mich kennt, weiß, dass ich kein Freund von Verordnungen bin. Aber wir haben als Firma eine Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern – das ist wichtig. Und in diesem Fall ist es ebenso wichtig, dass Waffengleichheit herrscht, dass sich alle daran halten, dass noch nachgeschärft wird und auch die Auftraggeber eingebunden sind. Wir müssen bei Verordnungen aufpassen, dass wir keine zusätzliche sinnlose Bürokratie schaffen, sondern praxistaugliche Partnerschaften.”
Die Gewerkschaft kritisierte insbesondere die bestehende Gesetzeslage. Muchitsch meinte: „Wenn eine Baustelle wegen Hitze nicht fertiggestellt werden kann, trifft das oft nur die Auftragnehmer – dabei sollten Pönalen auch Auftraggeber in die Verantwortung nehmen.“ Er betonte zudem: „Die Verordnung bringt nur etwas, wenn sie in der Praxis spürbare Verbesserungen bringt – bei jedem Handgriff, bei jedem Grad.“
Auf Baustellen sei die Gewerkschaft regelmäßig unterwegs. „Wir versuchen auch heuer wieder als Gewerkschaft Bau-Holz ganz gezielt mit Aktionen auf den Baustellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufmerksam zu machen, wie sie sich zu schützen haben, das ist wichtig, um ihre Gesundheit wirklich zu schätzen.“
Ein pauschales „Hitzefrei“ ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Bundesministerin Schumann sagte: „Arbeit darf nicht krank machen – und das gilt auch für sommerliche Hitzebelastung.“ Sie sieht in der Verordnung einen arbeitsrechtlichen Schritt, der über den Bausektor hinausgeht: „Jetzt haben wir auch endlich eine Verordnung, die das Arbeiten im Freien regelt, das ist ganz, ganz wesentlich.“
Die Kontrolle der Einhaltung soll durch die Arbeitsinspektion erfolgen. Beschäftigte können sich bei Verstößen direkt an sie wenden. Weitere Änderungen am Verordnungsentwurf sind im laufenden Begutachtungsverfahren möglich.
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