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"Keine technischen Gründe für die Rechtfertigung von Zwangsgeräten"
In Österreich besteht derzeit kein gesetzlich verankerter Routerzwang, jedoch bieten viele Internetanbieter ihre Dienste in Verbindung mit einer bestimmten, bereitgestellten Hardware an. Für die Konsument*innen bedeutet das: Sie haben wenig bis keine Wahlfreiheit, wenn es um das Gerät geht, das ihr Heimnetz mit dem Internet verbindet.
Zwar können über „Bridge“-Lösungen Netzwerkgeräte eigener Wahl an den Router des Providers angeschlossen werden. Betrieben wird damit die bevorzugte Hardware fürs Heimnetzwerk aber nur als Zweitgerät. Warum das überhaupt ein Thema ist? Besonders bei größeren Wohnungen, vielen Geräten oder Anforderungen wie Gaming oder Heimautomatisierung stoßen Standardgeräte schnell an ihre Grenzen. Nutzer könnten durch die Wahl eines leistungsfähigeren oder moderneren Routers von besseren WLAN-Reichweiten, schnelleren Geschwindigkeiten und erweiterten Funktionen wie etwa VPN profitieren.
Zudem wünschen auch europäische Hardware-Hersteller eine Wahlfreiheit in Österreich, wie diese in anderen Ländern längst der Fall ist. „Die freie Endgerätewahl stärkt die digitale Souveränität – sie ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern, selbstbestimmt über die verwendete Hard- und Software zu entscheiden, ohne an bestimmte Anbieter oder Gerätemodelle gebunden zu sein. Dadurch werden dann auch Wettbewerb und Innovationsfähigkeit im digitalen Binnenmarkt gefördert“, unterstreicht Kira Terstappen-Richter vom Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) mit Sitz in Berlin.
Hinzu komme, so Terstappen-Richter, dass die Kontrolle über die eigenen Daten eng mit der verwendeten Hardware verbunden ist. „Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Österreich ist vermutlich gar nicht bewusst, dass ihr Modem oder ihr Router – mitsamt der darüber laufenden privaten Daten – Teil des öffentlichen Netzes der Anbieter ist“, so die Verbandssprecherin.

Bild: Kira Terstappen-Richter, Sprecherin VTKE, ist Head of Public Affairs bei AVM in Deutschland.
„Solange die österreichische Regulierungsbehörde RTR das EU-weite Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf freie Endgerätewahl direkt am Breitbandanschluss in Österreich nicht zur praktischen Geltung bringt und den Netzabschlusspunkt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher an der ‚Anschlussdose an die Leitung‘ festlegt, behalten die Internetanbieter die Hoheit über das Endgerät“, formuliert sie in einer Stellungnahme gegenüber dem Report.
Dass es keine technischen Gründe gibt, mit denen sich „Zwangsgeräte“ rechtfertigen ließen, wurde „inzwischen in vielen Ländern belegt und in Belgien, Deutschland und den Niederlanden zuletzt von den Regulierungsbehörden bzw. gerichtlich bestätigt – auch, weil die Internetanbieter dort keine stichhaltigen Argumente vorbringen konnten.“
So können die Nutzerinnen und Nutzer in Belgien, Deutschland und den Niederlanden, wie auch beispielsweise in Finnland, Italien oder Kroatien, weiterhin genau das Gerät an ihrem Breitbandanschluss nutzen, das am besten zu ihren individuellen Ansprüchen bezüglich Sicherheit oder Funktionsumfang passt – und sie können Sicherheits-Updates jederzeit selbst durchführen.
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