Sunday, April 05, 2026

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Nach der Harmonisierung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG 2022) mit dem neuen europäischen Emissionshandelssystem EU-ETS 2, hat für Inverkehrbringer von fossilen Heiz- und Treibstoffen wie Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl eine zweijährige Implementierungsphase begonnen. Rund 275 Handelsteilnehmer in Österreich unterliegen seitdem in Bezug auf ihre Emissionen neuen Reportingpflichten gemäß EU-ETS 2 und müssen bis 30. April 2026 eine elektronische Meldung beim betreffenden Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) einreichen. Die nötigen Prüfbescheinigungen können nun bei Quality Austria Certification, der ersten österreichischen Akkreditierungsstelle für EU-ETS 2, eingeholt werden.

Bild: Axel Dick, Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG, Quality Austria Certification

Akkreditierte Prüfstelle geht an den Start
EU-ETS 2 (Zweites EU-Emissionshandelssystem) umfasst CO2-Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den freien Verkehr durch Handelsteilnehmer. Darunter fallen Brenn- und Kraftstofflieferanten für Bereiche wie Straßenverkehr und Raumwärme an Endverbraucher, aber auch Brenn- und Kraftstofflieferanten für die gewerbliche Produktion industrieller Wärme- und Stromerzeugung. Ab 2025 startet EU-ETS 2 mit einer zweijährigen Implementierungsphase, in welcher Monitoring- und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer bestehen. EU-ETS 2 ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union zur Erreichung der Klimaziele. „Wir freuen uns, dass Quality Austria Certification von Akkreditierung Austria die Zulassung als akkreditierte Prüfstelle zur Verifizierung nach EU-ETS 2 erhalten hat. Wir sind damit zentraler Ansprechpartner für österreichische Handelspartner wie Lagerhäuser, Heizöl- und Kohlehändler und andere Brenn- und Treibstofflieferanten“, sagen Christoph Mondl und Werner Paar, Co-Geschäftsführer von Quality Austria Certification.

Gesetzeskonforme Bilanzierung
Rund 275 Handelsteilnehmer, die Heiz- und Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin, Diesel und Heizöl in Verkehr bringen, sind in Österreich von den neuen Berichtspflichten gemäß EU-ETS 2 betroffen. Diese müssen ab dem Jahr 2025 ihre Emissionen überwachen und jeweils bis 30. April des Folgejahres eine elektronische Meldung beim betreffenden Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) einreichen. Wichtig ist dabei die Prüfung durch eine externe, unabhängig akkreditierte Prüfstelle inklusive einem positiven Prüfgutachten. „Ab dem Jahr 2026 hat die Berichterstattung auf Basis von verifizierten Emissionen zu erfolgen. Quality Austria Certification ermöglicht den betroffenen Unternehmen die gesetzeskonforme Bilanzierung ihrer CO2-Emissionen zur fristgerechten Berichterstattung an das Zollamt“, erläutert Axel Dick, Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG.

Zusätzliches Emissionshandelssystem auf EU-Ebene
EU-ETS 2 ist ein neues, eigenständiges Emissionshandelssystem der Europäischen Union, mit dem ab 2027 Emissionen aus den Bereichen Gebäude (Brennstoffe) und Straßenverkehr (Treibstoffe) bepreist werden. Anstelle einer Belastung der Endverbraucher, sind Brenn- und Treibstofflieferanten verpflichtet, Emissionszertifikate zum Ausgleich ihrer Emissionen zu erwerben. In diesem Jahr startet EU-ETS 2 in Österreich nach einer Harmonisierung mit dem Nationalen Emissionshandelszertifkategesetz (NEHG 2022) mit einer zweijährigen Implementierungsphase.


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