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Die Bundeswettbewerbsbehörde hat gemeinsam mit dem Regulator E-Control einen "Fairnesskatalog" für Strom- und Gaslieferanten im Kleinkundenmarkt veröffentlicht. Die Behördern hoffen auf eine freiwillige Teilnahme der Unternehmen.

Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
Bild: iStock

„Strom- und Gaslieferanten sind eingeladen, dem Fairnesskatalog freiwillig beizutreten. Lieferanten, die sich zum Fairnesskatalog bekennen, werden auf der Website der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) öffentlich gelistet. Durch die Unterstützung der Fairnessgrundsätze können Strom- und Gaslieferanten ihre Verantwortung und ihr Engagement für mehr Wettbewerb sowie für die Interessen der Verbraucher:innen im Kleinkundenmarkt sichtbar unterstreichen. Der Fairnesskatalog bietet dabei einen unbürokratischen Rahmen, um ein klares Zeichen für faires Verhalten zu setzen. Faires Handeln stellt zugleich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil dar. In anderen Sektoren, wie etwa der Lebensmittelbranche, konnten sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch die Branche selbst bereits positive Erfahrungen mit der Anwendung von Fairnessgrundsätzen sammeln“, betont die Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf.

Hintergrund
Im Juni 2025 legten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control den Abschlussbericht der Task-Force Energie vor. Der Bericht analysierte die Auswirkungen der Energiekrise auf die Wettbewerbssituation an den österreichischen Strom- und Gasmärkten und zeigte zahlreiche Ansatzpunkte zur Stärkung von Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz auf. „Basierend auf diesen Erkenntnissen und den regelmäßigen Erfahrungen aus der Praxis haben die BWB und die E-Control gemeinsam einen Fairnesskatalog mit acht Grundsätzen für ein verantwortungsvolles Handeln von Strom- und Gaslieferanten für Verbraucher:innen und Kleinunternehmen erarbeitet. Die Grundsätze verstehen sich als praxisnahe Verhaltensregeln, die über die bestehenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.

Ein erster Entwurf des Fairnesskatalogs wurde vom 9. Dezember 2025 bis zum 20. Januar 2026 in einer offenen Konsultation mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden dankend aufgenommen und sind in die finale Fassung des Katalogs eingeflossen.

Der Katalog ist auf der Website der E-Control aufrufbar: https://www.e-control.at/fairnesskatalog

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