Energiebilanz als wichtige Voraussetzung
Die Energiebilanz muss nach Anhang III EEffG Gebäude, Prozesse und Anlagen sowie Transport und Mobilität umfassen.
Dabei definiert lit b im Anhang III den wesentlichen Energieverbrauchsbereich. Dieser gilt als wesentlich, wenn dieser mindestens 10% Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat. Dh aber, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung der Firmenstandorte und möglicher Beteiligungen eine Gesamtenergiebilanz zu erstellen hat, um dann abklären zu können, ob alle drei Bereiche intern oder extern auditiert werden müssen oder nicht. Kernstück der ISO 50001 ist aber die Feststellung der energetischen Ausgangsbasis (Energiebilanz) und die Identifikation wesentlicher Einflussfaktoren. Daraus leitet sich der Energieplanungsprozess ab.
Um rechtskonform zu sein und um den Umfang des (zu beauftragenden) externen Energieaudits spezifizieren bzw. den Auditplan für das interne Energieaudit festlegen zu können, sollte man im ersten Schritt sich Klarheit über den Gesamtverbrauch und die Verteilung auf Gebäude, Prozesse und Anlagen sowie Transport und Mobilität verschaffen.
Empfehlungen und wichtige Schritte
Es empfiehlt sich jedenfalls die Erstellung der Energiebilanz über alle betroffenen Standorte. Man kann dies auch als energetische Ausgangsbasis oder energetische Gesamtrechnung bezeichnen.
Externes Energieaudit: Bei der Auswahl der externen Energieauditoren ist dabei zu beachten, dass diese auch bei der Monitoringstelle registriert sind. Nur wesentliche Energieverbräuche im Sinne Anhang III lit b sind dann zu auditieren. Das externe Energieaudit ist bis 31.11.2015 abzuschließen und der vollständige detaillierte externe Energieauditbericht ist der Monitoringstelle zu melden. Achtung: externe Energieauditoren (Energiedienstleister idR Berater), die nicht in der Monitoringstelle erfasst und damit zugelassen werden, entspreche externe Energieaudits anbieten, riskieren Verwaltungsstrafen bis zu € 50.000,--.
Zertifiziertes Managementsystem nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS Begutachtung: als akkreditierte Zertifizierungsstelle unterliegt die Quality Austria der Vertraulichkeit und kann daher der Monitoringstelle keine Daten weiterleiten. Der zertifizierte Kunde bekommt ein weltweit anerkanntes qualityaustria Zertifikat inklusive einer Erklärung, dass die Zertifizierungsstelle die Anforderungen der Qualifikation und Praxiserfahrungen der internen Energieauditoren nach § 17 entsprechen (Anmerkung: wird vor Ort auditiert) und die Kriterien an das interne Energieaudit nach Anhang III berücksichtigt wurden (wird ebenfalls vor Ort auditiert).
Beide Dokumente werden vom Unternehmen selbst der Monitoringstelle übermittelt. Bei der Auswahl der internen Energieauditoren haben die Unternehmen jedenfalls darauf zu achten, dass sie sowohl technische wirtschaftliche Ausbildungen sowie praktische Erfahrungen im Energiemanagement sowie Kenntnisse in der Durchführung von internen Energieaudits nach Anhang III und EN 16247-Teil 1 bis Teil 4 haben. Interne Energieauditoren müssen nicht der Monitoringstelle gemeldet werden. Die Zertifizierung muss bis 31.11.2015 abgeschlossen sein. Quality Austria hat daher beschlossen, eine zweitägige Ausbildung für interne Auditoren bereits mit Ende Jänner 2015 anzubieten und hat daher eine Trainer-Taskforce zusammengestellt.
Man kann das neue Gesetz als Schikane sehen, aber auch als große Chance, denn Energieeinsparungen von 10% bis 15%, mitunter bis zu 20% sind möglich. Heben Sie den Schatz, in dem Sie mit der Energiebilanz ihre eigene Schatzkarte zunächst zeichnen. Viel Erfolg bei der Umsetzung!
Viel Erfolg mit Qualität!
Axel Dick
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